Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Kleiner Sieg für die Freiheit: Die Polizei kann "die Bürger mal kreuzweise"

Kleiner Sieg für die Freiheit: Die Polizei kann "die Bürger mal kreuzweise"

Archivmeldung vom 13.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Werden Polizisten, wie im 3. Reich und der DDR, wieder "nur Befehle" befolgen oder sich diesesmal anders entscheiden? (Symbolbild)
Werden Polizisten, wie im 3. Reich und der DDR, wieder "nur Befehle" befolgen oder sich diesesmal anders entscheiden? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

"Du kannst mich mal kreuzweise!" hatte ein Bürger bei einem Protest in Sachsen zu einem Polizisten gesagt, der ihn wegen fehlender Maske anging. Dieser sah sich dadurch beleidigt und erstattete Anzeige. Nun sprach das Amtsgericht Zittau den Bürger in erster Instanz frei. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Das Amtsgericht Zittau (Sachsen) hat in einer Hauptverhandlung am 12. Juli 2022 in erster Instanz einen Bürger vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Die Anzeige hatte zuvor ein Polizeibeamter erstattet, der am 28. Februar des Vorjahres während der Proteste im sächsischen Oppach den nun Freigesprochenen aufgefordert hatte, eine medizinische Maske über Mund und Nase aufzusetzen. Darauf antwortete der Bürger, der Polizist "könne ihn kreuzweise", wodurch sich der Beamte in seiner Ehre beleidigt fühlte.

Der Strafrichter hob im Ergebnis der Hauptverhandlung den zuvor erlassenen Strafbefehl auf und sprach den nicht vorbestraften Sachsen frei. In der nun durch den Anwalt des Freigesprochenen in anonymisierter Form veröffentlichten schriftlichen Urteilsbegründung begründet der Strafrichter sorgfältig, warum die Aussage "Du kannst mich kreuzweise" keine Beleidigung, sondern eine umgangssprachlich übliche Forderung ist, in Ruhe gelassen zu werden. Er kam dabei zur Feststellung, dass der Satz "Du kannst mich mal kreuzweise" jedenfalls in der in Ostsachsen regional üblichen Verwendung übersetzt bedeutet:

"Ohne mich, da mach' ich nicht mit, lass' mich zufrieden."

Diese Aufforderung könne niemanden beleidigen, auch einen Polizeibeamten nicht. Es sei, so das Amtsgericht, nicht auszuschließen, dass der Bürger mit dem Satz schlicht die Diskussion über den Mund-Nasen-Schutz beenden wollte. Dass er dem Polizeibeamten seine Nicht- oder Missachtung mitteilen wollte, sei dagegen nicht feststellbar gewesen.

Die "Freien Sachsen", die das Urteil veröffentlichten, kommentieren den Ausgang der ersten Instanz auf ihrem Telegram-Kanal so:

"Das ist ein weiterer Erfolg für die freie Meinungsäußerung, der sicherlich auch bei anderen Verfahren wegen (angeblichen) Beleidigungen herangezogen werden kann, mit denen viele oppositionelle Bürger überzogen werden."

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Demnächst wird sich wohl das Landgericht Görlitz in zweiter Instanz mit dem Fall zu befassen haben."

Quelle: RT DE

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte stanze in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige