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Kfz-Gewerbe verwahrt sich gegen Drohungen der DUH

Archivmeldung vom 25.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: kaemte / pixelio.de
Bild: kaemte / pixelio.de

Als rechtlich und von der Vorgehensweise unhaltbar bewertet der ZDK die Ankündigung der DUH, in Kfz-Werkstätten den Einbau von Abgaskatalysatoren zu überprüfen. "Wenn ein Kfz-Betrieb einen Markenkatalysator aus dem qualifizierten Teilefachhandel einbaut, der den Vorschriften der gültigen ECE-Regelung 103 entspricht, handelt er rechtlich einwandfrei", so ein ZDK-Sprecher.

Jedem Kfz-Betrieb als eigenständigem Unternehmen stehe es frei, auch Austauschkatalysatoren mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" zu verbauen. Der ZDK empfehle dies sogar. Eine Verpflichtung dazu bestehe aber nicht. Daher sei es mehr als fragwürdig, wenn die DUH nun durch Werkstatttests Kfz-Betriebe an den Pranger stellen wolle, die sich rechtlich einwandfrei verhielten. Der ZDK werde sich mit aller Entschiedenheit gegen das Vorgehen der DUH wenden und rechtliche Schritte prüfen.

Quelle: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ots)

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