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Kritik und Klageprüfungen nach NSU-Presseverlosung

Archivmeldung vom 30.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Der Ort des Prozesses: Das Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße 16 in München[1]
Der Ort des Prozesses: Das Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße 16 in München[1]

Foto: Bubo
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die am Montag durchgeführte Verlosung der Presseplätze für den NSU-Prozess ist vor allem bei Journalisten auf Kritik gestoßen - einige überregionale Tageszeitungen erwägen sogar eine Klage gegen die Platzvergabe.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) reagierte mit "Unverständnis" auf das Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens und kritisierte besonders, dass mehrere überregionale Tageszeitungen - unter anderem "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ), "Tageszeitung" (taz), "Tagesspiegel", "Berliner Zeitung" oder "Die Zeit" - keinen Platz im Gerichtssaal erhalten hatten. Die "Süddeutsche Zeitung" ist lediglich mit ihrem Magazin vertreten. Für den DJV-Bundesvorsitzenden Michael Konken ist es "nicht nachvollziehbar", dass es für die überregional wichtigsten Medien kaum möglich sei, zu berichten. Die Vergabe der Presseplätze stehe "in krassem Widerspruch zur immensen bundesweiten und internationalen Bedeutung des Prozesses."

Die Tageszeitungen "Die Welt", "taz" und FAZ erwägen derweil eine juristische Klärung zur Verlosung der Presseplätze im Münchner NSU-Prozess. Auch auf Seiten der freien Journalisten regt sich Widerstand: Der Berliner freie Journalist Martin Lejeune hat unmittelbar nach der Auslosung der Presseplätze beim Münchener NSU-Prozess beim Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht sowie einen Antrag auf Einstweilige Anordnung gestellt. Als Begründung führte er an, dass er - nachdem er bei der ersten Vergabe einen Platz erhalten hatte - für die Berichterstattung bereits Verträge mit mehreren Regionalzeitungen abgeschlossen hatte und ihm nun ein großer Einnahmeausfall bevorstehe.

Einige lokale Tageszeitungen freuten sich derweil: Ihre Leser erhielten die Informationen aus dem Gerichtssaal "aus erster Hand", schrieben zum Beispiel die "Stuttgarter Nachrichten". Auch die zuvor nicht zugelassenen türkischen Medien "Sabah" und "Hürriyet" erhielten im Losverfahren nun die Zusage.

An der Presseverlosung nahmen am Montag 324 Medien teil, 50 Plätze wurden ausgelost. Neben den ausbleibenden Plätzen für die großen Tageszeitungen sorgten noch weitere Ziehungsergebnisse für Verwunderung: So bekam etwa die Zeitschrift "Brigitte" einen Platz zugelost und in der Kategorie "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" wurden beispielsweise die Medienanbieter "ARD und WDR" gezogen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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