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Medienanwalt Schertz fordert wegen Kachelmann-Prozess Überprüfung des Rechtsstaates

Archivmeldung vom 31.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

- Der Berliner Medienanwalt, Christian Schertz, fordert nach den Erfahrungen im Kachelmann-Prozess den Umgang der Justiz mit den Medien auf den Prüfstand zu stellen. In der SWR-Talkshow "2+Leif" sagte Schertz am Montagabend: "Wir werden an diesem Fall den deutschen Rechtsstaat prüfen müssen. Wir werden prüfen müssen, ob wir in einer Gesellschaft leben wollen, wo der bloße Vorwurf eines Fehlverhaltens zu einer derartigen Vernichtung bereits vor dem Urteil führt. Davor warne ich nachhaltig."

Im SWR kritisierte der Medienanwalt sowohl die Anklage, als auch die Verteidigung. "Bei dem Prozess haben eigentlich alle versagt", so Schertz. Die Staatsanwaltschaft habe viel zu früh und eigeninitiativ eine Pressemeldung herausgegeben und "medial aufgerüstet". Das habe die Boulevardmedien ermuntert sich auch mit den Details, die mit dem eigentlichen Fall nichts zu tun hatten, zu beschäftigen. Aber auch wie die Verteidiger agiert hätten, "sei problematisch gewesen", fügte Schertz in "2+Leif" hinzu.

Der Schweizer Psychologe und Psychotherapeut, Mario Gmür, betonte im SWR die bleibenden Schäden vieler Opfer eines gesteigerten Medieninteresses: "Bei Kachelmann bleibt er doch selbst im günstigsten Fall, wenn er freigesprochen würde, stigmatisiert durch das Merkmal Vergewaltigung. Er wird immer mit diesem Wort assoziiert werden in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit. Und er wird das nicht loswerden."

Die Selbstkontrollinstanz der deutschen Medien musste sich indes nach Informationen von "2+Leif" bisher kaum mit der Kritik an der Berichterstattung am Kachelmann-Prozess befassen. So gingen bisher nur fünf Beschwerden beim Deutschen Presserat ein. Vier davon seien unbegründet gewesen. Eine Beschwerde führte zu einem Hinweis an die betreffende Redaktion. Allerdings ging es hier lediglich um eine Verletzung der Sorgfaltspflicht. Zum Vergleich: Zur Berichterstattung bei der Massenpanik bei der Loveparade waren über 200 Beschwerden eingegangen. In der Fachpublizistik wird diskutiert, dass der Deutsche Presserat seine Kriterien über Vorverurteilung ändern muss.

Quelle: SWR "2+Leif" (ots)

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