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Softwarefehler: Überhöhte Abzüge für Millionen Steuerzahler

Archivmeldung vom 14.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Uwe Steinbrich / pixelio.de
Bild: Uwe Steinbrich / pixelio.de

Die meisten Lohnsteuerbescheinigungen für freiwillig versicherte Krankenkassenmitglieder müssen von den Arbeitgebern korrigiert werden. Dies berichtet die in Bielefeld erscheinende Neue Westfälische. Andernfalls drohen rund fünf Millionen Arbeitnehmern hohe finanzielle Verluste bei der Steuerrückerstattung für das Jahr 2010. Der Grund: falsche Computerprogramme.

"Im Durchschnitt fehlen den betroffenen Arbeitnehmern 1.000 Euro", sagt Rudolf Gramlich vom Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland dem Blatt. Betroffen davon sind alle Steuerzahler, die freiwillig gesetzlich oder privat versichert sind - also jeder, der mehr als 45.000 Euro brutto im Jahr verdient. Hintergrund ist ein Steuergesetz aus dem Jahr 2009, mit dem die Bundesregierung die Bürger finanziell entlastet. Es legt fest, dass erstmals für 2010 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. "Als das Bundesfinanzministerium im August 2010 festgelegt hat, wie die einheitliche elektronische Steuerbescheinigung aussehen soll, ist das noch nicht berücksichtigt worden", so Gramlich. Die Folge: "Alle Hersteller von Lohnsteuerprogrammen haben das dann falsch gemacht." In den Personalbüros ist das nicht weiter aufgefallen, dort befasst man sich naheliegenderweise nicht weiter mit den Feinheiten neuer steuerlicher Vorschriften, sondern verlässt sich auf die Computersoftware.

Quelle: Neue Westfälische

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