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Hitler-Imitator aus Sachsen drohen keine Konsequenzen

Archivmeldung vom 16.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Auftritt eines als Adolf Hitler verkleideten Mannes bei einem Motorradfahrer-Treffen auf der sächsischen Augustusburg (nahe Chemnitz) wird keine juristischen Folgen haben. Dies teilt das russische online Magazin "Sputnik" mit.

Weiter ist hierzu auf der deutschen Webseite zu lesen: "„Die Imitation ist strafrechtlich nicht relevant“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz am Donnerstag auf Nachfrage.

Dasund eines entsprechenden Bartes falle nicht unter den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, fügte sie hinzu. Das Zeigen von Hitlerfotos, ein Hitlergruß oder ein Hakenkreuz seien hingegen strafbar.

Auch der Tatbestand der Volksverhetzung, den die Polizei Chemnitz erwog, ist laut Staatsanwaltschaft im konkreten Fall nicht gegeben. „Dafür müsste man sich gegen nationale oder ethnische Gruppen wenden.“ Das habe der Imitator beim Biker-Treffen nicht gemacht, so die Sprecherin.

Zuvor war ein Video im Netz von einem als Hitler verkleideten Mann verbreitet worden, der am Samstag bei dem Biker-Treffen auf der Augustusburg im Beiwagen einer Maschine saß, die wie ein Wehrmachtsmotorrad aussah.

​Die Aufnahme zeigt, wie der Fahrer das Motorrad unmittelbar neben einem Polizeifahrzeug einparkt. Der Beamte am Lenkrad des Polizeiautos nimmt die Aktion offensichtlich amüsiert mit dem Handy auf.

​Das Video sorgte in den sozialen Netzwerken für weitgehendes Entsetzen. Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer verurteilte die Aktion auf Twitter als „geschmackslos“."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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