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Salafisten-Prediger legt Widerspruch gegen Abschiebung aus Deutschland ein

Archivmeldung vom 05.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Eva-Maria Roßmann  / pixelio.de
Bild: Eva-Maria Roßmann / pixelio.de

Der islamistische Prediger und österreichische Staatsbürger Mohamed M. alias Abu Usama al-Gharib hat Widerspruch gegen seine Abschiebung aus Deutschland und das Einreiseverbot gegen seine Person, eingelegt. Das berichtet die Tageszeitung "Die Welt" (Mittwochausgabe) unter Berufung auf den Anwalt des Angeklagten.

Demnach habe M., der zuletzt in Hessen wohnhaft war, über seinen Anwalt bereits im Mai juristischen Widerspruch gegen den Beschluss der zuständigen Ausländerbehörde im Landkreis Erbach eingelegt. Der Prediger sei am 26. April darüber informiert worden, dass er Deutschland innerhalb von vier Wochen verlassen muss. Noch am selben Tag hatte M. zusammen mit seiner deutschen Ehefrau die Bundesrepublik verlassen und ist nach Ägypten geflogen, wo er seitdem lebt.

Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) hatte eine Abschiebung gegen den radikalen Salafisten-Prediger erwirkt, nachdem dieser wiederholt zu Gewalt aufgerufen hatte. Die Maßnahme der hessischen Ausländerbehörde gilt als außergewöhnlich, denn Mohamed M. ist österreichischer Staatsbürger und damit Staatsbürger eines EU-Landes. Einem EU-Bürger das Recht auf Freizügigkeit innerhalb eines EU-Staates zu verwehren, gilt als juristischer Präzedenzfall.

Das hessische Innenministerium berief sich in der Begründung zur Abschiebung auf das europäische Freizügigkeitsgesetz §5 Abs.5 und §6 Abs.1. Darin heißt es: "Der Verlust des Rechts kann nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit festgestellt werden." Deutsche Sicherheitsbehörden sehen in Mohamed M. einen Radikalisierungsfaktor und überzeugten Islamisten. "Wir prüfen, ob das alles rechtmäßig ist. Meines Kenntnisstandes nach gab es weder eine Anklage noch ein Verfahren gegen meinen Mandanten", sagte Ms. Anwalt Murat Sertsöz der "Welt". Zu klären sei vor allem der Gefahrenbegriff der hessischen Behörden. "Im Moment rechnen wir uns gute Chancen aus, dass das Verfahren zugunsten meines Mandanten ausgehen wird", erklärt Sertsöz.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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