BGH eröffnet Strafverfahren gegen weitere Angeklagte im NSU-Komplex

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Der Bundesgerichtshof hat das Hauptverfahren gegen eine weitere Angeklagte im NSU-Komplex eröffnet. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat habe damit auf eine sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts reagiert, teilte der BGH am Dienstag mit.
Die Angeklagte soll in drei Fällen die terroristische Vereinigung NSU
unterstützt haben. Ursprünglich hatte das Oberlandesgericht Dresden das
Hauptverfahren nur wegen Beihilfe zur besonders schweren räuberischen
Erpressung eröffnet. Der Generalbundesanwalt legte Beschwerde gegen
diese Entscheidung ein, woraufhin der Bundesgerichtshof das Verfahren in
vollem Umfang zur Hauptverhandlung zuließ.
Die Angeklagte wird
verdächtigt, ihre Krankenversichertenkarte für die mittlerweile
rechtskräftig verurteilte Beate Z. bereitgestellt zu haben, um
medizinische Behandlungen unter falscher Identität zu ermöglichen. Zudem
soll sie zusammen mit ihrem Ehemann Bahncards für Mitglieder des NSU
beschafft haben.
Der Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden
wird im nächsten Schritt eine Hauptverhandlung anberaumen (Beschluss vom
16. April 2025 - StB 69/24).
Quelle: dts Nachrichtenagentur