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Neues Verfahren gegen prominenten IS-Kämpfer

Archivmeldung vom 16.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Der Bundesgerichtshof hat den Weg für ein neues Verfahren gegen das IS-Mitglied Nils D. aus Dinslaken freigemacht. Das berichtet die "Bild".

Die Entscheidung war notwendig geworden, nachdem der 6. Strafsenat des OLG Düsseldorf im Oktober eine neue Anklage des Generalbundesanwalts gegen D. zunächst wegen Strafklageverbrauchs abgelehnt hatte, wogegen der GBA sofortige Beschwerde beim BGH eingelegt hatte. Der 2015 aus Syrien nach Deutschland zurückgekehrte Nils D. war zuvor Mitglied eines ISIS-"Greiftrupps" und verhaftete in dieser Funktion unliebsame Personen, die anschließend in ein Foltergefängnis verbracht wurden.

2016 wurde er wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die "Bild" berichtete jedoch über einen Zeugen, der selbst in besagtem Foltergefängnis inhaftiert war und D. schwer belastete. So sei dieser auch selbst an Folterungen und Morden beteiligt gewesen. Der GBA erließ daraufhin Anklage wegen Mordes und Kriegsverbrechen. Da mit der Entscheidung des BGH auch Haftbefehl gegen D. erlassen wurde, bleibt dieser auch weiterhin in Haft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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