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29 600 Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2022

Archivmeldung vom 28.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Zum Stichtag 15. Dezember 2022 haben bundesweit rund 29 600 Träger der Kinder- und Jugendhilfe Aufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wahrgenommen. Davon waren 6 200 öffentliche Träger (z. B. Jugendämter, Landesjugendämter, Gemeinden) und 23 400 freie Träger (z. B. Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt, aber auch kleinere Vereine oder GmbHs). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, beschäftigten die Träger der Kinder- und Jugendhilfe 274 800 Personen als pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal.

Davon waren 76 300 Personen bei Trägern der öffentlichen und 198 500 bei Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe tätig. Rund drei Viertel des Personals (75,3 % bzw. 206 900) waren Frauen. Nicht mitgezählt werden jeweils Personen, die in Kindertageseinrichtungen tätig sind.

103 600 Personen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tätig

103 600 Personen waren in sogenannten betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Heime und sonstige betreute Wohnformen, Eltern-Kind-Einrichtungen, Internate und Tagesgruppen) als pädagogisches oder Leitungspersonal beschäftigt. Mit 91,8 % war die überwiegende Mehrheit davon pädagogisch tätig. Zudem arbeiteten 55 700 Personen im Bereich der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Jugendarbeit, Familienberatung, ambulante Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe) ohne schulbezogene Angebote), weitere 43 000 waren im Bereich schulbezogene Angebote der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt. Darüber hinaus waren 35 800 Personen mit Aufgaben im Bereich der Verwaltung, Planung, Steuerung, Finanzierung, Qualitätssicherung und -entwicklung betraut.

Einrichtungen fast ausschließlich in freier Trägerschaft

Von den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe wurden insgesamt 10 700 betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen gemäß § 45 SGB VIII betrieben (ohne Kindertageseinrichtungen). Die überwiegende Mehrheit (95,9 %) dieser Einrichtungen befand sich in freier Trägerschaft. Die übrigen 4,1 % der Einrichtungen wurden von öffentlichen Trägern betrieben. Zum Stichtag 15. Dezember 2022 standen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 15 200 Gruppen oder Betreuungsformen mit insgesamt 154 400 genehmigten Plätzen zur Unterbringung oder Betreuung junger Menschen zur Verfügung. 140 000 Plätze oder 90,7 % davon waren tatsächlich belegt.

Methodische Hinweise:

Die Statistik der Träger der Jugendhilfe, die dort tätigen Personen und deren Einrichtungen wurde zum Berichtsjahr 2022 neu konzipiert. Die neukonzipierte Trägerstatistik wird zweijährlich durchgeführt und gibt einen umfassenden Überblick über die institutionelle und personelle Situation bei den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.

Für die Statistik sind alle öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe aufgefordert, Angaben zu ihren Aufgabenbereichen, den tätigen Personen sowie den betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen zu machen. Betriebserlaubnispflichtig sind Einrichtungen, die Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreuen oder ihnen eine Unterkunft gewähren. Gemäß § 45 SGB VIII benötigen sie hierfür eine Erlaubnis, die durch das zuständige Landesjugendamt erteilt wird. Hierzu muss der Träger nachweisen, dass die Einrichtung die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen erfüllt, um das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung umfassend zu gewährleisten. Beispiele für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen sind unter anderem Heime für Kinder und Jugendliche, Eltern-Kind-Einrichtungen, Internate und Tagesgruppen. Grundsätzlich gelten auch Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung als betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen. In dieser Statistik werden diese Einrichtungen sowie das dort beschäftigte Personal jedoch nicht mitgezählt, da hierzu eine eigene Statistik erhoben wird.

Durch die Trägerstatistik wird nicht nur ein umfassendes Bild der Arbeit und der Personalsituation der Träger der Kinder- und Jugendhilfe ermöglicht. Die neue Statistik erlaubt außerdem weitergehende detaillierte Auswertungen zu Aspekten der Kinder- und Jugendhilfe, die zuvor nicht beschrieben werden konnten, wie beispielsweise die Anzahl der Träger nach ihrer Größe und ihren Tätigkeitsbereichen, die Anzahl unbesetzter Personalstellen, der Personalschlüssel in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen sowie genehmigte und tatsächlich belegte Plätze.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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