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Messerangriff in Hamburg: Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen

Archivmeldung vom 31.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach dem Messerangriff in Hamburg übernimmt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen. Dem Beschuldigten wird Mord sowie versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen zur Last gelegt, teilte die Behörde am Montag mit. Den bisherigen Ermittlungen zufolge liege ein radikal-islamistischer Hintergrund der Tat nahe.

 Es bestünden allerdings bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass der 26-Jährige das Attentat als Mitglied des sogenannten "Islamischen Staates" oder einen anderen terroristischen Vereinigung begangen habe oder dafür, dass er unmittelbar vor oder während der Tat zu einem Mitglied einer terroristischen Vereinigung in Kontakt oder unter deren Einfluss stand. Auch gebe es keine Hinweise auf weitere bislang unbekannte Tatbeteiligte oder Hintermänner. Man gehe davon aus, dass sich der Beschuldigte selbst radikalisiert habe.

"Seinen Angaben zufolge hat er sich seit geraumer Zeit mit radikal-islamistischen Themen beschäftigt", hieß es in der Mitteilung der Behörde. "Zwei Tage vor der Tat habe er sich schließlich für eine entsprechende Lebensweise entschieden. Am Tattag selbst habe er sich infolgedessen entschlossen, ein Attentat zu begehen, verbunden mit der Hoffnung, als Märtyrer zu sterben."

Der 26-Jährige hatte am vergangenen Freitag in einem Supermarkt mit einem Messer auf mehrere Personen eingestochen, ein Mensch starb, mehrere weitere wurden verletzt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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