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Oberster Gerichtshof lehnt Schadensersatzforderung von Ex-Raucherin gegen Souza Cruz ab

Archivmeldung vom 20.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Am Donnerstag (16/12/2011) wies der 4. Senat des Bundesgerichtshofs (STJ) die Schadensersatzforderung der Ex-Raucherin Maria Aparecida da Silva einstimmig ab (Stimmenverhältnis 5:0). Nach Anhörung des Zigarettenherstellers Souza Cruz korrigierte das Gericht die Entscheidungen der unteren Gerichte, die der Ex-Raucherin zuvor über 1 Mio. BRL zugesprochen hatten. Mit dem gestrigen Urteil fand das achte Verfahren dieser Art vor dem Obersten Gerichtshof seinen Abschluss. Bislang wies das Gericht jede einzelne Schadensersatzforderung von Rauchern, Ex-Rauchern oder deren Familienangehörigen als unbegründet zurück.

Ursprünglich klagte Maria Aparecida da Silva vor der 32. Zivilkammer von Sao Paulo auf Schadensersatz. Zusammengefasst behauptete die Klägerin, dass sie unter Kreislaufstörungen leide, die ausnahmslos auf den Konsum bestimmter Zigarettenmarken von Souza Cruz zurückzuführen seien. Als Entschädigung für materielle und immaterielle Schäden forderte die Klägerin einen Betrag von über 1 Mio. BRL. Diesen Forderungen wurde von Gerichten der ersten und zweiten Instanz teilweise stattgegeben.

Souza Cruz legte jedoch Berufung ein, sodass es zu einer Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshof kam. Neben den zahlreichen Präzedenzfällen, in deren Rahmen Forderungen dieser Art bereits abgewiesen wurden (insgesamt über 730 Urteile, davon allein 7 vom Obersten Gerichtshof), verwies der Zigarettenhersteller in der Berufungsverhandlung darauf, dass die mit dem Konsum von Zigaretten zusammenhängenden Risiken der Öffentlichkeit seit Langem bekannt seien, dass Verbraucher sich völlig frei für oder gegen das Rauchen entscheiden könnten, dass das Produkt keinerlei Mängel aufweise, dass kein direkter oder indirekter kausaler Zusammenhang zwischen dem mutmasslichen Schaden und dem Konsum von Zigaretten bestehe und dass sowohl die Herstellung als auch der Verkauf von Zigaretten grundsätzlich legal sei.

Wie bereits bei ähnlichen Urteilen geschehen, gaben die Richter des Obersten Gerichtshofs der Berufung von Souza Cruz statt und lehnten Schadensersatzforderungen auf Grundlage der Behauptung, Zigaretten seien inhärent gefährliche Produkte, ab. Die Entscheidung zum Konsum obliege dabei einzig und allein dem Verbraucher. Ferner beeinträchtige Zigarettenwerbung die Entscheidungsfreiheit von Verbrauchern nicht, da diese sich aus freien Stücken für oder gegen das Rauchen entscheiden könnten. Den Richtern zufolge würden diese und weitere Faktoren die Haftung von Zigarettenherstellern für Schäden, die dem Zigarettenkonsum zugeschrieben werden, ausschliessen.

Quelle: Souza Cruz S.A. (ots)

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