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Deutsche Umwelthilfe: Händler von Fake-Katalysatoren müssen zumindest auf Einsatzverbot im Straßenverkehr hinweisen

Archivmeldung vom 26.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutsche Umwelthilfe e.V. in der Kritik: Über 100 Anwälte und nur wenige Mitglieder. Abmahnungen gehören zu ihrem täglichen Geschäft.
Deutsche Umwelthilfe e.V. in der Kritik: Über 100 Anwälte und nur wenige Mitglieder. Abmahnungen gehören zu ihrem täglichen Geschäft.

Bild: Eigenes Werk /OTT

Erneut hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Rahmen ihrer ökologischen Marktüberwachung eine wichtige Entscheidung für den Verbraucherschutz gegenüber einem Händler von Autoteilen erwirkt.

Das Landgericht Hamburg entschied, dass Händler, die Fake-Katalysatoren zur Abschaltung der Abgasreinigung von Fahrzeugen anbieten, darauf hinweisen müssen, dass diese im Straßenverkehr verboten sind und dass deren Einbau zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Die Entscheidung ist nach Ansicht der DUH eine erneute gerichtliche "Ohrfeige" für das Kraftfahrt-Bundesamt und die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Diese sehen ganz offensichtlich kein Problem darin, dass derartige Betrugssysteme in Deutschland zum Verkauf angeboten werden. Das Urteil unterstreicht gleichzeitig die Notwendigkeit effektiver Marktüberwachung, um sicherzustellen, dass zumindest beim Angebot von Betrugssystemen darauf hingewiesen werden muss, dass diese nicht im Straßenverkehr zum Einsatz kommen dürfen.

Der beklagte Händler bot sogenannte Katalysator-Attrappen in seinem Online-Shop zum Verkauf an. Er wies jedoch nicht darauf hin, dass dieses komplett unwirksame Produkt im Straßenverkehr nicht verwendet werden darf, bzw. dass die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, in denen solche Kat-Attrappen verbaut sind, gemäß Straßenverkehrsordnung erlischt.

Die DUH wies den Händler darauf hin, dass er auf das Verwendungsverbot des Produktes im öffentlichen Straßenverkehr hätte hinweisen müssen und forderte den Händler im September 2018 dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und so zu gewährleisten, dass der Verstoß zukünftig nicht wiederholt wird. Der Händler lehnte die Abgabe der Unterlassungserklärung ab. Ihm nach sei es auch ohne gesonderten Hinweis bekannt, dass die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen erlischt, wenn derartige Kat-Attrappen eingebaut werden. Aus Sicht der DUH ist diese Information für Verbraucher jedoch kaufentscheidend. Das Landgericht Hamburg gab zu erkennen, dass es der Klage im Sinne der DUH stattgeben würde. Daraufhin erkannte der Beklagte die Ansprüche an (Az LG Hamburg: 315 O 421/18).

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Wir erleben ein multiples Behördenversagen im Bereich der Abgasreinigung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Offensichtlich halten der Repräsentant der Autoindustrie in Deutschland, Bundesverkehrsminister Scheuer, und die zuständigen Landesminister den Verkauf von völlig wirkungslosen Katalysator-Attrappen für schützenswert. Auch im vierten Jahr von Dieselgate versagen die Behörden komplett bei der Kontrolle der Abgasreinigung von Diesel- und Benzin-Pkws. Besonders deutlich wird dies daran, dass sie nicht dagegen einschreiten, dass der Markt mit minderwertigen Billigst-Katalysatoren, Katalysator- und Rußfilter-Attrappen und AdBlue-Emulatoren regelrecht überschwemmt wird. Auch müssen Fahrzeughalter, die solch unzulässige Attrappen oder minder wirkungsfähige Katalysatoren einbauen, nicht befürchten, dabei ertappt oder gar belangt zu werden. Mithilfe der uns zur Verfügung stehenden juristischen Mittel können wir immerhin die Händler zwingen, zumindest darauf hinzuweisen, dass derartige Betrugssysteme nicht im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden dürfen. Wir appellieren an den Teilehandel, eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass diese Betrugsangebote vom Markt verschwinden und empfehlen, nur Austausch-Katalysatoren mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" des Umweltbundesamts zu verkaufen."

Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung bei der DUH ergänzt: "Das ist das vierte Gerichtsverfahren mit einem ähnlichen Sachverhalt - jedes konnte die DUH zum Schutz der Umwelt und der Verbraucher abschließen. Derweil schauen die Behörden leider noch immer weg und kommen ihrer Verpflichtung nicht nach. Deshalb werden wir den Markt für diese illegalen Produkte weiter im Auge behalten." Die DUH untersucht auch weiterhin stichprobenhaft Werbeangebote für Abschalteinrichtungen von Abgasrückführungssystemen und Dieselpartikelfiltern. Auch Angebote für Schalldämpferattrappen und AdBlue-Emulatoren, deren Einbau die Abgasreinigungsleistung von Fahrzeugen erheblich einschränken, bezieht die DUH mit ein.

Insbesondere auf der Verkaufsplattform Ebay fanden sich zahlreiche Angebote für Abschalteinrichtungen für Abgasrückführungssysteme und Dieselpartikelfilter. Nachdem die DUH Ebay auf die ungesetzliche Form dieser Werbeangebote hinwies, löschte die Plattform mehrere Hundert dieser Werbeangebote.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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