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ZDF-"WISO"-Stichprobe bei Servicecentern der Finanzämter

Archivmeldung vom 22.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Finanzämter beraten nicht fehlerfrei - das zeigt eine Stichprobe des ZDF-Verbrauchermagazins "WISO" in sieben deutschen Finanzämtern. Das ZDF-Magazin stellte jeweils vier Steuerfragen und erhielt 14 richtige und 14 falsche oder nicht vollständig korrekte Antworten. "WISO" berichtet in der Sendung am Montag, 22. April 2013, 19.25 Uhr, über die Stichprobe.

Die Tester fragten zum Beispiel, wie viel man von jährlich anfallenden 4000 Euro für die Kinderbetreuung steuerlich geltend machen kann. Rechtlich dürfen Betreuungskosten zu zwei Dritteln, maximal aber 4000 Euro abgesetzt werden. Die Antworten der Finanzämter fielen unterschiedlich aus: Mal wurde gesagt, dass es keine Höchstgrenze bei der Zwei-Drittel-Regel gäbe. Dann wiederum wurde empfohlen, die tatsächlichen Kosten anzugeben oder die Sachbearbeiter wussten auf die Frage gar keine Antwort.

Die Testfragen entwickelte "WISO" zusammen mit Professor Dr. Johanna Hey, Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität Köln.

Bis zum 31. Mai 2013 muss die Masse der Steuerzahler die Steuererklärung für das Jahr 2012 beim Finanzamt abgeben. Die Finanzämter sind verpflichtet, Bürgern eine rechtlich verbindliche Auskunft zu erteilen. Dafür haben sie spezielle Servicecenter eingerichtet.

Quelle: ZDF (ots)

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