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Polizei darf Mails und Anrufe von Wohnungseinbrechern überwachen

Archivmeldung vom 11.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Überwachung: Ist immer dann nötig, wenn eine Seite paranoide Angst davor hat, die Kontroll über andere zu verlieren (Symbolbild)
Überwachung: Ist immer dann nötig, wenn eine Seite paranoide Angst davor hat, die Kontroll über andere zu verlieren (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Polizei darf künftig Mails oder Anrufe von mutmaßlichen Wohnungseinbrechern überwachen. Darauf hätten sich das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium geeinigt, berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe.

Bislang war das nur möglich, wenn der Verdacht bestand, dass eine Bande die Einbrüche begangen hat. Auf Drängen der Union solle es in Zukunft auch erlaubt sein, die Telekommunikation von Einzeltätern zu überwachen, allerdings nur, wenn die Ermittler vermuteten, dass sie einem Serieneinbrecher auf der Spur sind. Der Paragraf 100a der Strafprozessordnung solle entsprechend geändert werden, berichtet der "Spiegel". Die Eckpunkte für die Reform der Strafprozessordnung wolle das Bundeskabinett am Mittwoch verabschieden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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