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Meistens führen schwerere Straftaten in die Psychiatrie

Archivmeldung vom 07.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Baden-Württemberg
Wappen von Baden-Württemberg

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Unterbringung von Straftätern in der Psychiatrie erfolgt zu einem "beträchtlichen Teil" wegen schwerwiegender Delikte. Zu diesem Ergebnis ist das Stuttgarter Justizministerium bei einer Sonderauswertung der Strafverfolgungsstatistik 2012 gekommen, wie die "Stuttgarter Zeitung" berichtet. Insgesamt wurden danach im vergangenen Jahr 128 erwachsene Straftäter zum Schutz der Allgemeinheit nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuchs in der Psychiatrie untergebracht.

Bei den zugrunde liegenden Delikten rangiert Körperverletzung nach Angaben des Ministeriums mit 50 Fällen an erster Stelle, gefolgt von Delikten gegen das Leben (22 Fälle) und Raubdelikten (21 Fälle). In 14 Fällen waren Brandstiftungsdelikte Anlass für die Unterbringung, in neun Fällen Sexualdelikte. Erheblich weniger Menschen kamen dagegen wegen weniger gravierende Delikte in die Psychiatrie: je zwei etwa wegen Betrugs, Nötigung, Sachbeschädigung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr oder schweren Diebstahls. Landesweit befinden sich etwa 600 Menschen auf der Grundlage des Paragrafen 63 in psychiatrischen Anstalten.

Quelle: Stuttgarter Zeitung (ots)

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