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Weltweite Bemühung zur Ermittlung jüdisches, während der NS-Zeit beschlagnahmtes Privateigentums, eingeleitet

Archivmeldung vom 23.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Das Holocaust Denkmal in Berlin Bild: Mario Duhanic / de.wikipedia.org
Das Holocaust Denkmal in Berlin Bild: Mario Duhanic / de.wikipedia.org

Heute wurde ein neues Holocaust-Entschädigungsprojekt bekanntgegeben, dessen Ziel darin besteht, Opfern deren Vermögenswerte von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurde, zu ermitteln. Projekt HEART, eine Initative der Jüdischen Agentur für Israel (Jewish Agency for Israel - JAFI), mit der Unterstützung der israelischen Regierung, hat die Bereitstellung von Hilfsmitteln, Strategien und Informationen zum Ziel, um es der Israelischen Regierung, dem Projekt und seinen Partnern zu ermöglichen, anspruchsberechtigten Erben jüdischer Opfer, den Opfern selbst und dem jüdischen Volk ein kleines Mass an Gerechtigkeit zu kommen zu lassen.

In der Anfangsphase konzentriert sich das Projekt HEART auf die Identifizierung der Personen mit potenziellen Ansprüchen bezüglich der folgenden Arten vom Privateigentum, für die, nach der Zeit des Holocaust keine Entschädigung erhalten wurde: (1) Privateigentum, das sich in Ländern befand, die während der Holocaust-Zeit von den NS-Streitkräften oder den Achsenmächten kontrolliert waren; und (2) Privateigentum, das sich im Besitz jüdischer Personen befand, wie sie nach den Rassengesetzen der NS/Achsenmächten definiert wurden; und (3) Privateigentum, das von den NS-Streitkräften oder den Achsenmächten während der Holocaust-Zeit beschlagnahmt, geplündert oder zwangsverkauft wurde. "Viele Holocaust-Opfer kehrten nach Hause zurück und stellten fest, dass sie keine Möglichkeiten hatten, ihr Eigentum zurückzubekommen," so Natan Sharansky, Vorsitzender der Jüdischen Agentur für Israel. "Dies ist das erste Mal nach der Holocaust-Zeit, dass ein allgemeines, umfassendes Programm ins Leben gerufen wurde, mit dem letzendlichen Ziel Informationen für Privateigentum zusammenzutragen, um eine Entschädigung während des Holocaust geplündertes, gestohlenes oder zwangsverkauftes Eigentum zu erhalten. "Hier bietet sich vielen Menschen eine Gelegenheit, endlich eine Entschädigung für ihr Eigentum zu erhalten, das ihnen und ihren Familien während der Holocaust-Zeit weggenommen wurde," so Sharansky.

Jüdische Holocaust-Opfer und deren Erben auf der ganzen Welt, die oder deren Familien bewegliches, unbewegliches oder immaterielles Privateigentum besassen, das während der Holocaust-Zeit von den NS-Streitkräften oder den Achsenmächten regierten oder besetzten Ländern beschlagnahmt, geplündert oder zwangsverkauft wurde, sind anspruchsberechtigt am Projekt teilzunehmen. Die einzige Einschränkung für die Bewerbung liegt dann vor, wenn für das entsprechende Eigentum nach der Holocaust-Zeit bereits eine Entschädigung an ein Opfer oder an die Erben eines Opfers geleistet worden ist. Diese Personen haben keinen Anspruch auf weitere Entschädigungen im Zusammenhang mit dem besagten Eigentum. "Es ist nicht notwendig, einen Eigentumsbeweis zu bereitstellen, um anspruchsberechtigt zu sein. Wenn Personen vermuten, dass sie solches Eigentum besassen oder Begünstigte solches Eigentums waren, sollten Sie den Fragebogen ausfüllen," so Anya Verkhovskaya, Projekt Direktorin.

Anspruchberechtigtes Eigentum für Projekt HEART umfasst Privateigentum unterschiedlicher Art:

(1) UNBEWEGLICHES EIGENTUM - ein Eigentumsgegenstand, der nicht bewegt werden kann, ohne dass er zerstört oder verändert wird. Hierzu zählen Immobilien wie Land, Land mit Gebäude, und Land ohne Gebäude.

(2) BEWEGLICHES EIGENTUM - jegliches Eigentum, das von einem Ort zu einen anderen Ort transportiert werden kann. Hierzu zählen unter anderem Kunstwerke, Judaica, Nutztiere, professionelle Hilfsmittel, Edelmetalle, Edelsteine, Schmuck und sonstiges bewegliches Eigentum.

(3) IMMATERIELLES PRIVATEIGENTUM - persönliches Eigentum, das weder bewegt, berührt noch gefühlt werden kann, aber einen Wert darstellt. Hierzu zählen verhandelbare Instrumente wie zum beispiel Aktien, Anleihen, Versicherungen, Sparkonten, angemeldete Patente, Aussteuer Policen und sonstiges immaterielles Privateigentum. Auch negative Vermögenswerte - Schulden und Verbindlichkeiten, die der Person geschuldet werden - wie ausstehende Kredite und Hypotheken gehören hierzu.

Quelle: Holocaust Era Asset Restitution Taskforce - Project HEART

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