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Innenausschuss des Landtags erhält keine Einsicht in Loveparade-Protokolle der Polizei

Archivmeldung vom 14.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
lLogo der Loveparade
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Bei der Suche nach den Ursachen für die Loveparade-Katastrophe in Duisburg erhält nach einem Bericht der WAZ-Mediengruppe (Mittwochausgabe) der Innenausschuss des Landtags keine Einsicht in die Einsatzprotokolle und Funkprotokolle der Polizei. Eine entsprechende Anfrage von CDU-Fraktionsvize Peter Biesenbach hat Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) abgelehnt.

In einem Fax an die Fraktionen, das den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe vorliegt, schreibt er, eine Herausgabe "wichtiger Beweismittel" könnte das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft stören.

Nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts in Duisburg sprechen sowohl Datenschutz-Gründe als auch eine Gefährdung des Untersuchungszwecks gegen eine Akteneinsicht, so Kutschaty. Es müsse vermieden werden, dass noch zu vernehmende Zeugen durch frühzeitige Veröffentlichung der Protokolle "in ihrer Erinnerungsfähigkeit beeinflusst werden". Außerdem bestehe die Gefahr der Vorverurteilung.

Auch der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf lehnt die Herausgabe der Unterlagen ab. Die Dokumentation des Polizeieinsatzes bei der Loveparade am 24. Juli, schreibt er, sei ein "zentrales Beweismittel". Einsichtnahme und Auswertung sei nur Sache der Ermittlungsbehörden.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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