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ZDF-Magazin "Frontal 21": Kirchenasyl soll erschwert werden

Archivmeldung vom 09.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Asylzeichen am Frauendom zu München (Kreuz in einem Schild, unten), unter einer Darstellung der Ölbergszene, die außen an Kirchen Hinweis auf ein Kirchenasyl ist.
Asylzeichen am Frauendom zu München (Kreuz in einem Schild, unten), unter einer Darstellung der Ölbergszene, die außen an Kirchen Hinweis auf ein Kirchenasyl ist.

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Flüchtlingen, denen die Abschiebung droht, soll das Kirchenasyl erschwert werden. Dies geht aus einem Ergebnisprotokoll des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hervor, das dem ZDF-Magazin "Frontal 21" vorliegt. Nach den Plänen einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern unter Federführung des Bundesinnenministeriums sollen Flüchtlinge, die in der Kirche Asyl gefunden haben, als flüchtig eingestuft und die Abschiebefrist von 6 auf 18 Monate verlängert werden, berichtet das ZDF-Magazin am Dienstag, 9. Dezember 2014, 21.00 Uhr.

Betroffen davon wären die sogenannten Dublin III-Fälle, also Flüchtlinge, die in ihr Ersteinreiseland zurückkehren sollen. Bisher mussten deutsche Behörden Flüchtlinge innerhalb von 6 Monaten abschieben. Mit der Neuregelung hätten sie nun 18 Monate Zeit dafür.

Bei einem Kirchenasyl nimmt eine Gemeinde Flüchtlinge vorübergehend auf, wenn sie die Schutzsuchenden an Leib und Leben bedroht sieht. Kirchen-Vertreter befürchten nun, dass mit einer Frist-Verlängerung die Schutzfunktion des Kirchenasyls in Frage gestellt wird. Flüchtlinge anderthalb Jahre lang zu beherbergen, würde die Kapazitäten vieler Gemeinden sprengen, erklärte Pfarrer Bernhard Fricke, Seelsorger im Abschiebegewahrsam und Vorsitzender von "Asyl in der Kirche" in Berlin, gegenüber "Frontal 21". Das BAMF stehe offensichtlich sehr unter Druck. "Ich denke aber, es ist unverhältnismäßig, über das Kirchenasyl herzuziehen", so Fricke weiter.

Vergangene Woche hatte das Kabinett bereits einen Gesetzesentwurf zur Neubestimmung von Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung verabschiedet. Demnach können Dublin III-Fälle, bevor sie in ihr Ersteinreiseland abgeschoben werden sollen, wieder leichter inhaftiert werden, etwa wenn sie Schleuser bezahlt oder ihre Identität verschleiert haben.

Quelle: ZDF (ots)

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