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Justiz kommt Telefonbetrügern nicht bei

Archivmeldung vom 25.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Kriminelle Telefonbetrüger haben in Deutschland leichtes Spiel. Das geht aus einem Bericht des Bundesjustizministeriums hervor, der der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt. Demnach stellen Staatsanwälte ihre Ermittlungen gegen Telefonbetrüger in zwei von drei Fällen ergebnislos ein, weil sie den Täter nicht ausfindig machen können. In einem weiteren "Zehntel bis Fünftel" der Fälle kann der Tathergang nicht ermittelt werden.

Ministeriums bei der Bundesnetzagentur, den Bundesländern sowie bei Verbraucher- und Wirtschaftsverbänden im Zeitraum von September 2009 bis Juni 2010. Insgesamt haben sich in den untersuchten zehn Monaten an die 100.000 Verbraucher beschwert. Dabei ging es meist um unerlaubte Werbung, zum Teil mit unterdrückter Nummer, sowie um betrügerische Anrufe. Während die reinen Werbeanrufe offenbar seltener werden, nehmen betrügerische Telefonate dem Bericht zufolge zu. Bei solchen Anrufen wird der Verbraucher unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu gebracht, eine teure Telefonnummer anzuwählen oder auch einen Vertrag abzuschließen. Nach Auffassung von Juristen erfüllt das den Straftatbestand des Betrugs.

Der Untersuchung nach dürfte es sich bei Telefonbetrug mittlerweile "um ein Massenphänomen handeln". Dennoch seien Strafanzeigen "eher selten und Verurteilungen noch seltener". Als möglichen Grund nennt das Ministerium, dass die Täter "oft vom Ausland aus agierten". Zur Verschleierung ihrer Verantwortlichkeit bedienten sie sich "organisierter krimineller Strukturen". Häufig würden die Unternehmen nur über eine Postfachadresse verfügen. Das Ermitteln von Kontoinhabern führe oft nur zu Inkassofirmen. "Auch Provider konnten mangels Speicherung beweiskräftiger Verbindungsdaten kaum zur Ermittlung von Tätern beitragen", so der Bericht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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