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Deutsche Umwelthilfe zieht gegen irreführende Werbung für Golf GTD vor Gericht

Archivmeldung vom 28.08.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Deutsche Umwelthilfe e.V.

Volkswagen AG bejubelt in Anzeigen neuen Power-Golf mit einem Spritverbrauch von angeblich 5,3 Liter/100 km "und das bei einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 222 km/h" - DUH-Geschäftsführer Resch wirft VW-Chef Winterkorn vor, er rufe zum "Rasen für den Klimaschutz" auf - Einstweilige Verfügung gegen VW beim Landgericht Braunschweig beantragt

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat gegen die Volkswagen AG wegen grob irreführender Werbung eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Braunschweig beantragt. Die dem Rechtsstreit zugrundeliegende Anzeige, in der der neue Golf GTD angepriesen wird, verstößt nach Überzeugung der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Anzeige, die unter anderem in Stern und Focus erschienen ist, soll künftig nicht mehr gedruckt werden dürfen. Andernfalls drohen VW für jeden Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise auch bis zu sechs Monate Ordnungshaft gegen den VW-Chef.

Auslöser des Streits ist  eine Anzeige, in der der Diesel-Golf unter der Überschrift "Ändern Sie nicht Ihren Fahrstil, ändern Sie Ihr Auto" eine Steilküsten-Straße entlang brettert. Im Anzeigentext wird für den Golf GTD unter anderem mit den Worten geworben, sein "2,0-l-TDI-Dieselmotor mit 125 kW (170 PS) verbraucht kombiniert nur 5,3l/100km. Und das bei einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 222 km/h". Die Aussage sei "falsch und irreführend", argumentiert die DUH, weil der Golf GTD nach Testberichten in Fachzeitschriften im Höchstgeschwindigkeitsbereich nicht 5,3 Liter, sondern deutlich über 10 Liter auf 100 km verbraucht.

"Winterkorn leistet sich mit dieser Anzeige den zynischsten Beitrag aller Autobauer zur aktuellen Klimadebatte", begründete DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch das Vorgehen der DUH gegen die Golf-GTD Werbung. "Volkswagen suggeriert, dass ein geringer Spritverbrauch auch bei 222 km/h Höchstgeschwindigkeit möglich sei. Das ist der Aufruf zum Rasen für den Klimaschutz." Statt auf eine runderneuerte Modellpolitik setze VW im Schatten der Klimakrise auf
suggestive Falschaussagen, um die Kunden weiterhin zum Kauf von Fahrzeugen zu bewegen, die bei der beworbenen lustbetonten Fahrweise
unnötig hohe CO2-Emissionen verursachten. Langfristig werde diese Strategie Volkswagen mehr Kunden kosten als die aktuelle
Wirtschaftskrise, prophezeite Resch. Der Konzern beweise mit der instinktlosen Werbung, dass in Wolfsburg "immer noch nicht verstanden
worden ist, was die Stunde geschlagen hat."

VW hatte zuvor die Unterschrift unter eine von der DUH geforderte Unterlassungserklärung mit der Begründung verweigert, das Unternehmen habe in der Anzeige lediglich die Angaben gemacht, die die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) verlange. Außerdem wüssten die Kunden, dass diese Angaben sich nicht auf die Höchstgeschwindigkeit beziehen. In Wirklichkeit suggeriert die Werbung jedoch mit der verbalen Verknüpfung von Verbrauch (5,3 l/100 km) und Höchstgeschwindigkeit (222 km/h) durch die Worte "und das bei einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von ..." bewusst, es sei der Verbrauch bei Höchstgeschwindigkeit gemeint.

"Dem Autokunden zu unterstellen, er kenne alle Details der Spritverbrauchsberechnung, ist abgehoben und realitätsfern. Umweltpolitisch wäre zwar zu wünschen, dass der Kraftstoffverbrauch bei Höchstgeschwindigkeiten ermittelt wird, der Normalbürger weiß jedoch selten bis nie, dass dem nicht so ist", sagte DUH-Anwalt Remo Klinger von der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger. Volkswagen müsse seriöser mit seinen Spritverbrauchswerten umgehen. Wer heute noch kleine technische Fortschritte beim Kraftstoffverbrauch mit der Werbung für Höchstgeschwindigkeiten seiner Autos verknüpfe, werde nicht nur vor Gericht scheitern, sondern auch in der Öffentlichkeit und letztlich bei den Kunden.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.

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