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BITKOM: Entwurf für Glücksspiel-Staatsvertrag verfehlt Ziel

Archivmeldung vom 06.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Hightech-Verband BITKOM hat den Entwurf der Länder für einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag als halbherzig kritisiert. Heute haben die Ministerpräsidenten in Berlin der Novelle grundsätzlich zugestimmt. Der Entwurf sieht vor, die derzeitigen restriktiven Regelungen im Lotto-Bereich beizubehalten. Online-Sportwetten privater Anbieter bleiben demnach grundsätzlich verboten und werden nur vorläufig im Rahmen weniger Einzel-Konzessionen erlaubt.

BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder: „Dass das staatliche Glücksspiel-Monopol ein wenig aufgeweicht wird, ist zwar an sich ein Fortschritt – doch der Entwurf ist zu kurz gesprungen. Es wird die Chance verfehlt, klare Regeln für einen freien Glücksspiel-Markt festzulegen – inklusive der nötigen Bedingungen zur Gefahrenprävention.“ BITKOM befürwortet eine grundsätzliche Marktfreigabe mit gleichzeitig hohen Anforderungen an die Seriosität der Anbieter, um den stetig wachsenden Schwarzmarkt einzudämmen. „Der aktuelle Entwurf verfehlt dieses Ziel. Er verstößt gegen die EU-Rechtsprechung und sorgt für Unsicherheit bei den Anbietern“, betont Rohleder. „Wir rechnen mit einer breiten Klagewelle, wenn die Novelle so in Kraft tritt.“

Der bisher geltende Glücksspiel-Staatsvertrag untersagt deutschen Unternehmen, Lotto und Sportwetten im Internet anzubieten. Wegen des deutschen Verbots von Online-Wetten betreibt die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik. Die Regelung ist nach Ansicht von BITKOM auch in sich widersprüchlich: So dürfen deutsche Firmen zwar stationäre Automatenspiele oder Online-Pferdewetten anbieten, aber keine anderen Internet-Sportwetten.

Erste Anbieter sind dadurch bereits vom Markt verdrängt worden. Der BITKOM fordert von den zuständigen Landesregierungen, auf diesen deutschen Sonderweg zu verzichten: „Das staatliche Glücksspiel-Monopol hat in der digitalen Welt ausgedient“, so Rohleder. „Wir sollten uns nicht an verstaubte Gesetze aus der Vorkriegszeit klammern, sondern dafür sorgen, dass sich junge Internet-Firmen in Deutschland ansiedeln. Wenn wir Anbietern in Deutschland den Strom abdrehen, spielt die Musik im Ausland.“ Andere EU-Länder wie Frankreich, Italien und Dänemark haben entschieden, den Markt für private Anbieter zu öffnen. Rohleder: „Statt die Kunden de facto zu ausländischen Anbietern zu treiben, sollten die Länder vernünftige und praxisnahe Regeln für den deutschen Markt aufstellen.“ In diesem Rahmen sei auch die Prävention gegen Spielsucht leichter zu bewerkstelligen.

Rund zwei Millionen Deutsche nehmen an Online-Glücksspielen und Wetten teil, ergab eine Erhebung von Forsa im Auftrag des BITKOM.

Quelle: BITKOM

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