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1 136 eingetragene Lebenspartnerschaften im Jahr 2015 aufgehoben

Archivmeldung vom 09.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt Logo
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Durch richterlichen Beschluss wurden 2015 in Deutschland 1 136 gleichgeschlechtliche eingetragene Lebensgemeinschaften aufgehoben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren häufiger Lebenspartnerschaften von Frauen betroffen (bei Frauen: 610 Fälle oder 54 %, bei Männern: 526 Fälle oder 46 %).

Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit die Zahl der Aufhebungen geringfügig erhöht (2014: 1 120 insgesamt, davon 594 von Frauen und 526 von Männern).

Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft - kurz Lebenspartnerschaftsgesetz - aus dem Jahr 2001 ermöglicht es zwei Menschen gleichen Geschlechts in Deutschland durch Begründung einer Lebensgemeinschaft ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Es regelt auch, welche Voraussetzungen für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft gelten. Erst seit 2014, dem Jahr der Einführung als Bundesstatistik, liegen Ergebnisse zu diesen Lebenspartnerschaften vor.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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