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Expertenkommission will Aufnahmen von Vernehmungen in Prozessen zulassen

Archivmeldung vom 10.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

In Strafprozessen sollte es künftig zulässig sein, Videoaufnahmen von früheren richterlichen Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen einzuspielen.

In Strafprozessen sollte es künftig zulässig sein, Videoaufnahmen von früheren richterlichen Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen einzuspielen. Das fordert laut eines Berichts des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" eine Expertenkommission, die im Auftrag von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Vorschläge für eine Reform der Strafprozessordnung entwickelt hat. Dies wäre ein Paradigmenwechsel: Bisher sind solche Videos tabu, Zeugen müssen persönlich vor Gericht erscheinen. Die Videos könnten hilfreich sein, wenn Zeugen nachträglich ein Schweigerecht nutzen oder wenn Angeklagte ihr Geständnis widerrufen.

"Sie dürfen aber nicht nachträglich genutzt werden, um Zeugnisverweigerungsrechte zu umgehen", warnte der Deutsche Anwaltverein. Die Expertenkommission setzt sich zudem für erweiterte Rechte von Beschuldigten ein: Sie sollten bei der Auswahl von Sachverständigen mitreden dürfen, bereits in den Polizeivernehmungen Anwälte anfordern dürfen und im Ermittlungsverfahren schon einen Pflichtverteidiger beantragen können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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