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Katholische Kirchenvolksbewegung fordertin "Panorama": Bischof Mixa soll Amt ruhen lassen

Archivmeldung vom 15.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dr. Walter Mixa, Bischof von Augsburg. Bild: Dr. Christoph Goldt
Dr. Walter Mixa, Bischof von Augsburg. Bild: Dr. Christoph Goldt

"Bis zur Klärung aller Vorwürfe gegen den Augsburger Bischof sollte Walter Mixa sein Amt ruhen lassen", fordert der Bundesvorsitzende der Katholischen Kirchenvolksbewegung "Wir sind Kirche", Christian Weisner in "Panorama".

"Zu einem Rücktritt wird er sich nicht bewegen lassen", so Weisner, aber der jetzige "Schwebezustand" sei auf Dauer nicht haltbar. "Das Vertrauen in Bischof Mixa ist erschüttert."

Der Augsburger Bischof Walter Mixa hat sich beim Kauf von Antiquitäten "eindeutig einer Straftat schuldig gemacht", so beurteilt der renommierte Hamburger Strafrechtler Gerhard Strate die Finanztransaktionen von Bischof Mixa aus seiner Zeit als Stadtpfarrer im bayerischen Schrobenhausen im ARD-Politikmagazin "Panorama".

1995 hatte Walter Mixa als Vorsitzender der "Kirchenstiftung Schrobenhausen" Kunstgegenstände für das Pfarrhaus gekauft, darunter einen Kupferstich für 43.000 DM. Bezahlt wurden das Kunstwerk aber von der "Katholischen Waisenhausstiftung" des Ortes, deren Vorsitzender Mixa ebenfalls war. Das belegt eine Quittung, die "Panorama" vorliegt.

Der Sprecher des Bischofs, Dirk Hermann Voss, räumt in "Panorama" Fehler bei der Anschaffung ein und begründet sie mit "buchungstechnischen Vorgängen". Es sei mehrfach zu "finanztechnisch unklaren Zuordnungen gekommen". Dieser Argumentation hält der Strafrechtler Strate entgegen: "Bloß allein, dass Bischof Mixa als Seelsorger und Priester tätig ist, bedeutet nicht, dass er nicht wüsste, dass man nicht in fremde Taschen greifen darf. Das war ein Griff in fremde Kassen. Das hat er auf keinen Fall gedurft. Die Kirche kann nicht durch den Mund von Personen sprechen, die sich hier eindeutig strafbar gemacht haben." Strafverfolgung muss der Bischof nicht mehr befürchten. Die Taten sind verjährt.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk

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