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Zeitung: Einreiseverbot Israels gegen Grass rechtlich kaum durchsetzbar

Archivmeldung vom 18.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Günter Grass, 2004
Günter Grass, 2004

Foto: Florian K
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das von Israel verhängte Einreiseverbot gegen den deutschen Literaturnobelpreisträger Günter Grass steht rechtlich auf tönernen Füßen. Das berichtet die Tageszeitung "neues deutschland" (Donnerstag-Ausgabe), der entsprechende Auskünfte israelischer Regierungsstellen vorliegen. Israels Innenminister Eli Jischai hatte als Reaktion auf ein Gedicht des Literaten, in dem Kritik an der israelischen Politik geäußert wird, Grass am 8. April mündlich zur unerwünschten Person erklärt und in diesem Zusammenhang von einem Einreiseverbot gesprochen.

Praktisch erscheint ein derartiges Ansinnen nach israelischer Rechtslage allerdings kaum durchsetzbar. Nach Auskunft des Staatlichen Kontrollamtes, einer Art Regierungsaufsicht, hat der Innenminister des Staates Israel nur dann die Befugnis, einer Person die Einreise zu verweigern, wenn diese in der Vergangenheit geltendes israelisches Recht verletzt hat, an nationalsozialistischen Gewaltverbrechen teilgenommen hat oder aber wenn »hinreichende Hinweise« darauf bestehen, dass diese Person während ihres Aufenthaltes in Israel dessen Gesetze verletzen könnte. Für die genannten Tatbestände gebe es jedoch keine Anhaltspunkte.

Auch der Verweis des Jerusalemer Innenministeriumssprechers, "Herr Grass hat die Uniform der SS getragen; deshalb ist er in Israel nicht mehr willkommen«, verschafft nach gültiger Rechtslage keine rechtliche Handhabe, den Literaten, falls er dies wolle, offiziell zur persona non grata zu erklären. Da Grass vor 1928 geboren wurde, musste er vor seinen vergangenen Reisen nach Israel ein Visum beantragen, und nachweisen, dass er nicht an nationalsozialistischen Gewaltverbrechen beteiligt war. Dabei sei zumindest dem Außenministerium die Mitgliedschaft in der Waffen-SS bereits lange, bevor Grass sie selbst öffentlich gemacht hat, bekannt gewesen, heißt es aus dem Außenministerium: »Es gibt in solchen Fällen stets eine ganz genaue Prüfung, an der verschiedene Stellen beteiligt sind; um ihm nun ein Visum zu verweigern, müssten neue Erkenntnisse vorliegen, worauf es aber keine Hinweise gibt.«

Quelle: Neues Deutschland (ots)

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