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Zahl der Ausländer im Zentralregister stieg 2012 um 4,1 %

Archivmeldung vom 22.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren zum Jahresende 2012 im Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt mehr als 7,2 Millionen Menschen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit erfasst. Damit stieg die Zahl der im AZR Registrierten gegenüber 2011 um rund 282 800 Personen (+ 4,1 %). Dieser Anstieg ist der höchste seit 1993 und übertrifft nochmals deutlich den Wert des Vorjahres (+ 2,1 %). Er setzt sich aus drei Komponenten zusammen: den Zugängen aufgrund eines Wanderungsgewinns (Saldo aus Zuzügen und Fortzügen) in Höhe von 394 900 Personen und eines Geburtenüberschusses (Saldo aus Geburten und Sterbefällen) in Höhe von 2 800 Personen stehen Abgänge in Höhe von 114 900 Personen gegenüber, die in Folge ihrer Einbürgerung aus dem Register gelöscht wurden.

Die neu ins AZR aufgenommenen Ausländer stammen mehrheitlich (80 %) aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Dabei nahm die Ausländerzahl aus den Ländern besonders stark zu, die 2004 der EU beigetreten sind: Sie stieg gegenüber 2011 um 15,5 %. Besonders betroffen waren die acht mittel- und osteuropäischen Staaten, für die Deutschland seit dem 1. Mai 2011 die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit gewährt, hierunter vor allem Polen (+ 13,6 %) und Ungarn (+ 29,8 %). Ebenfalls deutlich erhöht hat sich die Zahl der Immigranten aus den beiden 2007 der EU beigetretenen Ländern Rumänien (+ 28,8 %) und Bulgarien (+ 26,5 %). Auch die Zahl der Personen aus den von der Euro-Krise besonders betroffenen Mittelmeerstaaten hat sich 2012 weiter erhöht, vor allem jene aus Griechenland (+ 5,1 %) und aus Spanien (+ 9,1 %).

Lediglich 20 % des Zuwachses der im AZR registrierten Ausländer gingen auf das Konto von Ausländern aus Staaten außerhalb der EU. Die ausländische Bevölkerung aus Nicht-EU-Staaten hat 2012 um 56 600 Personen zugenommen (+ 1,3 %); im Jahr zuvor waren es 21 400 Personen mehr gewesen. Der Zuwachs wurde vor allem durch Zuzüge aus Syrien, China, Indien und der Russischen Föderation getragen. Demgegenüber ist 2012 - wie schon in den Jahren zuvor - die im AZR registrierte Bevölkerung mit türkischer Staatsangehörigkeit in Deutschland zurückgegangen (- 2,0 %). Dies geht zum größten Teil auf die relativ hohe Zahl der Einbürgerungen zurück.

Die meisten neu ins AZR aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländer ließen sich in Bayern nieder (+ 65 900), gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg (jeweils + 52 900). Der prozentuale Anstieg war vor allem in den Neuen Ländern ohne Berlin hoch: er reichte von + 6,5 % in Sachsen-Anhalt bis + 11,5 % in Thüringen. Den geringsten prozentualen Anstieg verzeichnete das Saarland mit + 1,6 %, gefolgt von Berlin mit + 2,1 % und Nordrhein-Westfalen mit + 2,9 %.

Die einzelnen Herkunftsländer haben auf regionaler Ebene eine unterschiedliche Bedeutung. Türkisch ist im früheren Bundesgebiet und in Berlin mit Anstand die häufigste ausländische Staatsangehörigkeit im AZR. Für die Neuen Länder ohne Berlin nehmen Polen, die Russische Föderation, Vietnam und die Ukraine die ersten Plätze ein. Die Türkei liegt hier nur auf Platz 5.

Zwischen den Daten des Ausländerzentralregisters und des Zensus gibt es Unterschiede. Am Zensusstichtag 9. Mai 2011 lag die Zahl der im AZR Registrierten mit 6 650 500 um 481 100 Personen über der Zensuszahl zur ausländischen Bevölkerung (6 169 400). Dies muss bei der Interpretation der Ausländerzahl nach dem AZR zum Jahresende 2011 beziehungsweise 2012 angemessen berücksichtigt werden. Die Zahl der Zu- und Abgänge im AZR ist dagegen nicht betroffen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), als Registerbehörde auch für die Daten des AZR zuständig, und Destatis werden die Abweichungen zwischen AZR und Zensus analysieren und alle zur Qualitätssicherung im AZR erforderlichen Maßnahmen ergreifen

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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