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Deutlich weniger Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung

Archivmeldung vom 06.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Maren Beßler / pixelio.de
Bild: Maren Beßler / pixelio.de

Im laufenden Jahr sind deutlich weniger Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt worden als im gesamten Vorjahr. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, Über die das "Handelsblatt" berichtet. Die Bundesnetzagentur verhängte demnach von Januar bis Mitte Oktober in 19 von insgesamt 47.305 Fällen Strafen von 435.000 Euro wegen verbotener Werbeanrufe.

Die Summe ist damit Stand Mitte Oktober mehr als 50 Prozent niedriger als im gesamten Vorjahr. Im Jahr 2017 hatte die Behörde in 19 von 57.426 Fällen Bußgelder in einer Gesamthöhe von etwa 1,1 Millionen Euro verhängt. Die Diskrepanz zwischen der Vielzahl an Beschwerden und den tatsächlich geahndeten unerlaubten Werbeanrufen führt die Regierung etwa darauf zurück, dass oft die Angabe der Rufnummer fehle, von der aus angerufen wurde. Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen sind seit August 2009 verboten.

Im lauf enden Jahr (Stand: 30. September 2018) registrierte die Bundesnetzagentur im Bereich Rufnummernmissbrauch einschließlich unerlaubter Telefonwerbung rund 156.000 Beschwerden und Anfragen. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt 249.000. Fast 500 Rufnummern wurden seit Jahresbeginn nach einem Verwaltungsverfahren abgeschaltet (2017: 700). Der FDP-Rechtspolitiker Roman Müller-Böhm sieht trotz der rückläufigen Entwicklung keinen Anlass zur Entwarnung. Die Zahl der gemeldeten Verstöße nehme zwar weiter ab, "doch wir sind noch nicht am Ziel", sagte der Bundestagsabgeordnete dem "Handelsblatt". "Noch immer werden zu viele Menschen Opfer von Rufnummernmissbrauch."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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