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Geldbuße für Claudia Pechstein wegen Auftritt in Uniform bei CDU - Disziplinarverfahren gegen Bundespolizistin eingestellt

Archivmeldung vom 15.04.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Claudia Pechstein (2022)
Claudia Pechstein (2022)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Disziplinarverfahren gegen Bundespolizistin und Eisschnellläuferin Claudia Pechstein (52) wegen ihres Auftritts in Uniform beim Grundsatzkonvent der CDU im Juni 2023 ist gegen eine Geldbuße von 500 Euro eigestellt worden. Dies erfuhr der "Kölner Stadt-Anzeiger" aus gut unterrichteten Kreisen.

Zwar sei es Bundespolizisten verboten, auf politischen Veranstaltungen im Uniform Vorträge zu halten, hieß es in der Einstellungsverfügung. Insofern stelle die Rede Pechsteins auf dem CDU-Konvent ein Dienstvergehen gegen die gebotene Mäßigungspflicht dar. Zugute hielten die Disziplinarermittler der Polizeihauptmeisterin, dass sie seit Jahrzehnten als Beamtin der Bundespolizei große sportliche Verdienste errungen habe. Zudem berücksichtigten sie, dass Pechstein ihren Dienstverstoß zutiefst bereue. Die Geldbuße sei angemessen, wenn es sich um ein einmaliges Vergehen handele.

Die fünffache Olympiasiegerin hatte im Anhörungsverfahren über ihren Anwalt Christoph Arnold beteuert, dass sie nicht über das Uniformverbot im Bilde gewesen sei. Folglich habe sie ihren Vorgesetzten auch nicht vor der CDU-Veranstaltung über ihren Auftritt im Dienstanzug informiert. Weder Pechstein noch ihr Anwalt waren für eine Stellungnahme zu erreichen. Auf Anfrage wollte sich auch die Bundespolizei mit dem Hinweis auf den Mitarbeiter- und Datenschutz nicht zu der Verfügung äußern. Der Fall war zum Politikum geworden. Pechstein hatte sich auf dem CDU-Konvent kritisch zur Asylpolitik in Deutschland geäußert.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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