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Ehescheidungen nahmen 2015 um 1,7 % ab

Archivmeldung vom 15.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

Im Jahr 2015 wurden in Deutschland 163 335 Ehen geschieden, das waren 1,7 % weniger als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging den Scheidungen in der Regel eine vorherige Trennungszeit der Ehepaare von einem Jahr (82,9 %) oder von drei Jahren (15,8 %) voraus.

51 % der Scheidungsanträge stellten die Ehefrauen, 41 % die Männer. Die übrigen Anträge wurden von beiden gemeinsam gestellt. Diese Anteile variieren mit dem Vorhandensein minderjähriger Kinder: Bei den gut 81 000 Trennungen von Paaren ohne minderjährige Kinder reichten die Frauen 50 % der Anträge ein, bei Scheidungen mit vier oder mehr betroffenen Kindern waren es dagegen 60 %. 2015 waren von der Scheidung ihrer Eltern insgesamt rund 132 000 minderjährige Kinder betroffen.

Die Trends zur längeren durchschnittlichen Ehedauer wie auch zum höheren Durchschnittsalter der Geschiedenen setzen sich weiter fort. Die 2015 geschiedenen Ehen hatten im Durchschnitt etwa 15 Ehejahre bestanden. Für die 1990 Geschiedenen war die durchschnittliche Ehedauer noch dreieinhalb Jahre kürzer gewesen (11,5 Jahre). Seit 1990 ist der Altersdurchschnitt der Geschiedenen - auch als Folge des späteren Heiratens - um fast acht Jahre angestiegen (für Männer auf gut 46 Jahre und für Frauen auf gut 43 Jahre).

Der endgültige Anteil an Scheidungen für einen Eheschließungsjahrgang kann erst nach Ablauf einer längeren Zeitspanne bestimmt werden. So beträgt die Scheidungsrate nach 25 Jahren für die im Jahr 1990 geschlossenen Ehen 393,2 Scheidungen je 1 000 Ehen. Da auch in den folgenden Jahren voraussichtlich noch Ehen dieser Kohorte geschieden werden, wird der Anteil der durch Scheidungen beendeten Ehen nach 30 oder 40 Jahren noch höher liegen.

Dagegen beschreibt die sogenannte zusammengefasste ehedauerspezifische Scheidungsziffer die aktuellen Scheidungsverhältnisse. Dabei werden die Ehen einbezogen, die in den letzten 25 Jahren geschlossen und im aktuellen Jahr geschieden wurden. Nur wenn das Scheidungsverhalten über 25 Jahre hinweg genauso gewesen wäre wie im betrachteten Jahr, würde nach 25 Jahren ein entsprechender Anteil an Ehen geschieden sein. 1990 hatte diese Ziffer 273,8 Scheidungen je 1 000 Ehen mit einer Dauer von 0 bis 25 Jahren betragen. 2015 lag sie bei 347,1.

Bei allen Berechnungen, die sich auf Eheschließungsjahrgänge oder geschlossene Ehen beziehen, ist zu berücksichtigen, dass sich Anzahl und Zusammensetzung dieser Ehepaare auch durch Wanderungen und Tod eines Partners verändern.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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