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ABDA: Eine Studie für den Papierkorb

Archivmeldung vom 08.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Laut einer heute in Berlin vorgestellten Studie sollen im Arzneimittelsektor Einsparungen von mehr als 3 Milliarden Euro möglich sein. So schlagen die Autoren vor, das Fixhonorar der Apotheken um 2 Euro zu kürzen. Dies würde zu Einsparungen von 1,2 Milliarden Euro führen.

Dazu erklärt Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: "Diese so genannte Studie gehört in den Papierkorb. Die Autoren sind offensichtlich nicht auf dem neuesten Stand: Das Honorar wurde bereits mehrfach, zuletzt 2007, gekappt. Eine weitere Kürzung käme einem kompletten Ertragsverlust für alle 21.560 deutschen Apotheken gleich."

Die tatsächlichen Folgen eines solchen Vorschlages bleiben im Dunkeln: Denn kein Verdienst ist gleichbedeutend mit Null Investitionen, Null Lohnentwicklung für 144.000 Arbeitnehmer, Apothekenschließungen, dem Verlust von Jobs, Versorgungsengpässen und vielem mehr. "Hätten sich die Autoren das System ernsthaft angeschaut, wäre ihnen aufgefallen, dass die Ausgaben der Krankenkassen für die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel mit mehr als 4 Milliarden Euro das Apothekenhonorar längst übersteigt", so der ABDA-Präsident.

Wolf: "Ökonomen sollten aus den dramatischen Folgen einer rein wirtschaftlichen Betrachtung mittlerweile gelernt haben: Arzneimittelversorgung auf höchstem Niveau hat ihren fairen Preis. Und der ist in Deutschland im internationalen Vergleich ohnehin niedrig. Seit Jahren ist der Ertrag der Apotheken rückläufig - und das bei mehr Leistung, steigendem Aufwand und intensivstem Wettbewerb."

Apotheken erhalten für rezeptpflichtige Arzneimittel seit Januar 2004 ein Preis-unabhängiges Fixhonorar von 8,10 Euro. Davon wird ein Zwangsrabatt von 2,30 Euro zugunsten der Krankenkassen abgeführt.

Quelle: ABDA

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