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Immer mehr Drohnen in Sachsen-Anhalt - Bald "Führerschein" nötig?

Archivmeldung vom 09.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
„Drohne“ mit Kamera
„Drohne“ mit Kamera

Lizenz: CC0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Weil Sachsen-Anhalts Unternehmen immer häufiger unbemannte Flugobjekte einsetzen, registriert das Verkehrsministerium einen sprunghaften Anstieg der ausgestellten Flugscheine im Land. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung. 203 Firmen schrieb das Landesverwaltungsamt im vergangenen Jahr eine Aufstiegserlaubnis - ein deutlicher Sprung im Vergleich zu 2014 (136) und eine Vervierfachung des Wertes von 2013. Damit folgt Sachsen-Anhalt dem Bundestrend.

Aus Gründen der Luftsicherheit plant Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) nun eine deutliche Verschärfung der Flugregeln für den privaten und den gewerblichen Gebrauch. So sollen Drohnenpiloten für gewerbliche Zwecke künftig Kenntnisse im Luftrecht nachweisen - als Voraussetzung für eine Lizenz. Aktuell stellt das Landesverwaltungsamt die sogenannten Aufstiegserlaubnisse aus, künftig soll das Luftfahrtbundesamt Führerscheine vergeben, ähnlich wie bei Kraftfahrzeugen. Geht es nach Dobrindt, sollen zudem alle Flugdrohnen, die schwerer als 500 Gramm sind, behördlich registriert werden, "um den Eigentümer identifizieren zu können". Das solle auch für privat genutzte Drohnen gelten. Außerdem sollen Flüge in Wohngebieten grundsätzlich verboten werden. Zustimmung für Dobrindts Vorstoß kommt vom Flughafenverband ADV, dessen Mitglieder in dem zunehmenden Drohnenverkehr eine künftige Gefahr für die bemannte Luftfahrt sehen. Auch der Allgemeine Deutsche Verkehrsclub (ADAC) macht sich seit Monaten für eine solche Verschärfung stark. Innerhalb der Lobbygruppe werden die Drohnen als Gefahr für Hubschrauber betrachtet. Unklar ist, wie viele Drohnen tatsächlich über Sachsen-Anhalt schweben - denn eine private Nutzung von Drohnen, die weniger als fünf Kilogramm wiegen, ist ohne Lizenz möglich. Bedingung: Aufsteigende Fluggeräte müssen mindestens 1,5 Kilometer von Flugplätzen entfernt sein und dürfen nicht über Menschenansammlungen fliegen. Dem Landesverkehrsministerium liegen keine Zahlen zur Privatnutzung vor. Auch Unfälle mit Drohnen seien in Sachsen-Anhalt bisher nicht registriert worden. Allerdings hatten Abstürze außerhalb von Sachsen-Anhalt zuletzt für einen Ruf nach schärferen Sicherheitsregeln gesorgt: Etwa beim Weltcup-Abfahrtslalom im italienischen Madonna di Campiglio, als der österreichische Fahrer Marcel Hirscher während des Wettkampfs hauchdünn von einer abstürzenden Kamera-drohne verfehlt worden war. Auch vereinzelte Verkehrsunfälle, die von Flugdrohnen verursacht worden waren, hatte die Polizei im Jahr 2015 gemeldet. Für eine Reihe von Wirtschaftsbranchen sind die unbemannten, kamerabestückten Flugdrohnen indes zum wichtigen Arbeitsinstrument geworden - deswegen schicken immer mehr Unternehmen ihre Luftroboter in den Himmel. Neben Fotografen und Filmteams nutzen Geologen, Ingenieure und Elektroanlagenbauer die Fluggeräte. Sicherheitsdienste wollen die Geräte künftig für die Überwachung von Objekten einsetzen. "Für uns sind die Drohnen unerlässlich geworden", sagt Daniel Stier, Ingenieur aus Quedlinburg, der Zeitung. Seine Kunden im Archäologie- und Geologiebereich verlassen sich mittlerweile auf Drohnenbilder für ihre Analysen. Auch Großunternehmen aus der Logistikbranche experimentieren mit unbemannten Flug-Systemen.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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