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Hartheim am Rhein: Bundespolizei beschlagnahmt Spielzeugwaffe und stellt Strafanzeige

Archivmeldung vom 13.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Softairwaffe Bild: Polizei
Softairwaffe Bild: Polizei

Täuschend echt sah eine Softairwaffe aus, die von der Bundespolizei bei einem 18-Jährigen bei der Einreise nach Deutschland aufgefunden wurde. Die Anscheinswaffe wurde sichergestellt und ein Verfahren gegen den Mann eingeleitet.

Im Rahmen der intensivierten Schleierfahndung wurde am Dienstagabend (12.04.2022) ein 18-jähriger französischer Staatsangehöriger, durch eine Streife der Bundespolizei am Grenzübergang Hartheim, kontrolliert.

Im Kofferraum führte der Mann eine Softairwaffe mit sich, die in Form und Aussehen den Anschein eines Sturmgewehrs hervorrief. Gerade diese täuschend echt aussehenden Nachbildungen unterliegen deshalb als Anscheinswaffen besonderen Bestimmungen im deutschen Waffenrecht. Aufgrund dessen wurde die Softairwaffe durch die Bundespolizei sichergestellt. Der 18-Jährige wird sich wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein (ots)

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