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Urteil in Steuerprozess: Hoeneß zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

Archivmeldung vom 13.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Präsident des FC Bayern München, Uli Hoeneß, ist vom Landgericht München II zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert, während die Verteidigung von Hoeneß in ihrem Plädoyer höchstens eine Bewährungsstrafe für den Bayern-Präsidenten sowie die Aussetzung des Haftbefehls forderte. Verteidiger Hanns Feigen hat bereits Revision angekündigt.

Während des Prozesses war bekannt geworden, dass Hoeneß dem Staat einer Hochrechnung einer Steuerfahnderin zufolge 27,2 Millionen Euro und damit deutlich mehr als zunächst angenommen schulde. Die exakte Steuerschuld von Hoeneß soll nach dem Urteil des Landgerichts München II das zuständige Finanzamt ausrechnen.

Hoeneß-Verteidiger kündigt Revision an

Nach dem Urteil, das das Landgericht München II im Steuerprozess des Präsidenten des FC Bayern München, Uli Hoeneß, hat sein Verteidiger Hanns Feigen am Donnerstag Revision angekündigt.

Hoeneß hatte Mitte Januar 2013 seine Selbstanzeige eingereicht. Nach der Urteilsverkündung haben nun beide Seiten eine Woche Zeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen. Sollte die Verteidigung oder die Staatsanwaltschaft davon Gebrauch machen, geht der Fall vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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