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Deutsche Bischofskonferenz: Transparenz in finanziellen Angelegenheiten der Kirche

Archivmeldung vom 28.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Bei der Frage nach dem Verhältnis der Kirche zum Geld sind weitere wichtige Entscheidungen für die deutschen (Erz-)Diözesen getroffen worden. Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat mit ihren Beschlüssen verbindliche und vergleichbare Standards im Themenkomplex "Kirchenfinanzen" gesetzt.

Bereits in den Jahren 2013/2014 waren die (Erz-)Diözesen in der Offensive "Transparenz in finanziellen Angelegenheiten" erste Schritte gegangen. Das Thema wurde in den Folgejahren immer wieder aufgegriffen. Die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2018 in Ingolstadt erörterte aktuelle Fragestellungen zur finanziellen Transparenz und kündigte auch weitere, konkretisierende Festlegungen zur Schaffung von Transparenz in finanziellen Angelegenheiten der Kirche an. Sie wurden mit den nun gefassten Beschlüssen zu einem Abschluss gebracht.

Künftig ist für alle (Erz-)Diözesen bis auf zwei begründete Ausnahmen verpflichtend:

  • Alle Jahresabschlüsse der (Erz-)Diözesen, der (Erz-)Bischöflichen Stühle, der Domkapitel sowie Rechts- und Vermögensträger von diözesaner Bedeutung werden veröffentlicht. Die Veröffentlichungen sollen mindestens die Bilanz und die Ergebnisrechnung umfassen. Ebenso sollen der Anhang und ein Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers veröffentlicht werden.
  • Die Anwendung der Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) in dessen jeweiligen Größenbestimmungen wird für die oben genannten Rechts- und Vermögensträger in den (Erz-)Diözesen zum nächstmöglichen Zeitpunkt verbindlich vereinbart.
  • Die Prüfung von Jahresabschlüssen durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den jeweils für die Rechts- und Vermögensträger nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) geltenden Bestimmungen wird für die oben genannten Rechts- und Vermögensträger in den (Erz-)Diözesen verbindlich vereinbart. Ziel der Prüfungen soll die Erlangung des "uneingeschränkten Bestätigungsvermerks" zum schnellstmöglichen Zeitpunkt sein.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, würdigt die Arbeit in diesem Prozess als wichtigen Schritt, um eine neue Glaubwürdigkeit innerhalb und außerhalb der Kirche zu erreichen. "Wohl wissend, dass nicht alle Bestimmungen des Handelsgesetzbuches für die Arbeit in den (Erz-)Diözesen passgenau sind, werden wir mit diesen Standards jedoch unserer Verantwortung für die uns anvertrauten finanziellen Mittel gerecht. Transparent und nachvollziehbar wird die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel der deutschen (Erz-)Diözesen nachgewiesen."

Die gefassten Beschlüsse bezeichnete Kardinal Marx als zentral für das Erreichen von Transparenz und Vergleichbarkeit. Er weiß um die nun in vielen (Erz-)Diözesen hierzu noch anstehende Arbeit: "Mit diesen Maßnahmen zeigen die deutschen (Erz-)Diözesen, dass sie auch in diesen Fragestellungen Wort gehalten haben. Hierauf basierend können nun in den jeweiligen (Erz-)Diözesen das Controlling, das Risikomanagement und der zielgenaue Einsatz zukünftig knapper werdender finanzieller Mittel weiterentwickelt werden. Das ist ein Fundament, auf das sich weiter bauen lässt, und zwar weiter unter dem Leitsatz von Transparenz, Kontrolle und Solidarität."

Quelle: Deutsche Bischofskonferenz (ots)

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