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Steuervorteile für Islamistenverein: Heftige Kritik vom Verfassungsschutz

Archivmeldung vom 28.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Norddeutscher Rundfunk

Der Präsident des niedersächsischen Verfassungsschutzes, Hans-Werner Wargel, hat kritisiert, dass der radikal-islamische Verein "Einladung zum Paradies" (EZP) seit drei Jahren als "gemeinnützig" anerkannt sei und damit Steuervorteile genieße. Die Gruppe wird seit langem vom Verfassungsschutz beobachtet.

Dem NDR Magazin "Panorama Nord" (Dienstag, 21.15 Uhr, NDR Fernsehen) sagte Wargel, dass man schon vor einigen Jahren die zuständigen Finanzbehörden darauf hingewiesen habe, dass es bei der Gruppierung klare islamistische Bezüge gebe und man deshalb eine Gemeinnützigkeit ablehne. "Spätestens jetzt, mit den Erkenntnissen, die heute über die Gruppe öffentlich vorliegen, wäre eine solche Gemeinnützigkeit abzuerkennen."

EZP gehört der islamischen Strömung des Salafismus an, die wegen ihrer strengen Auslegung des Korans als besonders fundamentalistisch und gefährlich gilt. Verfassungsschützer sehen im Salafismus einen "Nährboden des Terrorismus". So unterhielten etwa die Mitglieder der sogenannten "Sauerland-Gruppe" Kontakte zu Vertretern von EZP. Prominentester Prediger des Vereins ist Pierre Vogel.

Auch der Wirtschaftsprüfungsexperte Professor Carl-Christian Freidank von der Universität Hamburg forderte die Finanzbehörden auf, EZP die Gemeinnützigkeit zu entziehen: "Dies muss unverzüglich geschehen, wenn ein Verein in einem Verfassungsschutzbericht genannt ist und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt", sagte er dem NDR Magazin. Die zuständige Oberfinanzdirektion Niedersachsen wollte sich auf Anfrage von "Panorama Nord" mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht äußern. Die Befreiung des Vereins von der Körperschafts- und Gewerbesteuer läuft zum 30. Juni 2011 aus. Sollte bei einer Prüfung festgestellt werden, dass die Kriterien für eine Gemeinnützigkeit nicht erfüllt waren, kann der Status auch rückwirkend aberkannt werden; die nicht gezahlten Steuern könnten dann nachträglich eingefordert werden.

EZP teilte dem NDR mit, dass man sich in der Vergangenheit gemeinnützig verhalten habe und auch für die Zukunft eine Verlängerung der Gemeinnützigkeit anstrebe.

2008 hatte das Finanzamt Braunschweig-Altewiekring dem Verein EZP, der damals noch unter dem Namen "Islamisches Bildungs- und Kulturzentrum Braunschweig" firmierte, die Gemeinnützigkeit bescheinigt. Basis dafür war die Satzung des Vereins. Darin wird u.a. als Ziel formuliert, "Vorurteile und Missverständnisse gegenüber dem islamischen Glauben abzubauen" sowie die "Integration von den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Muslimen" zu fördern.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk (ots)

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