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Autor und ehemaliger DDR-Dissident Lutz Rathenow lehnt geplante Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes ab

Archivmeldung vom 06.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Schriftsteller und ehemalige DDR-Dissident Lutz Rathenow hat die Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes in der von Union, SPD und Bündnisgrünen geplanten Form abgelehnt. "Dieses Gesetz täuscht die Erhellung der Vergangenheit durch juristische Paragraphen vor. Das funktioniert nicht", sagte Rathenow dem "Tagesspiegel" in einem Interview.

Der Hinweis der Gesetzesbefürworter darauf, dass auch Stasi-Mitarbeit verjähren müsse, greife nicht. "Denn eine ehemalige IM-Tätigkeit war nie strafbar und ist fast nie bestraft worden. Deshalb sollte man von (möglichen und sicher abnehmenden) Prüfungen sprechen, die differenzierte Erkenntnisse erzeugen", sagte Rathenow. Es gehe um "aktuelle Tätigkeitskompetenz durch Prüfen der Wahrnehmungsfähigkeit für ehemaligen beruflichen Missbrauch als Anwalt, Trainer, Arzt oder Journalist".

Der Gesetzentwurf enthält nach Ansicht Rathenows "Formulierungen, die katastrophale Nebenwirkungen erzielen können. Zum Beispiel die Festlegung, dass einem Mitarbeiter die Tatsache einer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwendet werden darf." Dies bedeute "einen Extra-Schutz für ehemalige Stasi-Mitarbeiter. Er schützt nicht nur vor Kündigung, auch vor Verwendung der Erkenntnis zu beruflichen Nachteilen. Das ergibt praktisch eine Karrierepflicht für Stasi-Leute."

Rathenow sagte der Zeitung, "aus zuverlässiger Quelle" sei ihm bekannt, dass "im Ostteil Berlins Anwälte mit belasteter DDR-Vergangenheit an Modellen für künftige Klageerhebungen und Prozesse" arbeiteten. Dabei sollen nach seinen Erkenntnissen drei rechtliche Grundlagen verknüpft und getestet werden: das Persönlichkeits- und Datenschutzrecht, das neue Antidiskriminierungsgesetz und das künftige Stasi-Unterlagengesetz. "Konkrete Beschreibungen ehemaliger Stasi- Aktivitäten werden schon jetzt oft juristisch behindert. Schwärzungen in veröffentlichten Büchern sind angestrebt, die Verhinderung neuer Werke. Gegen Bürgerrechts-Archive und die Verbreiter privater Stasi-Akten-Kopien werden Klagen geprüft. Die unübersichtliche Rechtssituation wird zu dem Versuch führen, uns nachträglich einen Maulkorb zu verpassen - unter Androhung zivilrechtlicher Folgen", sagte Rathenow.

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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