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Thomas Middelhoff muss auf Revisionsverfahren warten

Archivmeldung vom 13.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der nach der Verurteilung wegen Untreue und Steuerhinterziehung weiter in Untersuchungshaft sitzende Ex-Topmanager Thomas Middelhoff muss voraussichtlich deutlich länger auf die Revisionsverhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) warten. Sein Anwalt Dr. Winfried Holtermüller sagte dem in Bielefeld erscheinenden WESTFALEN-BLATT, er rechne mit dem Verfahrensbeginn nun nicht mehr vor Herbst.

Ursprünglich hatte es geheißen, der BGH könne schon im April den Richterspruch des Landgerichts Essen prüfen, das Middelhoff im November zu drei Jahren Haft verurteilt hatte. Holtermüller sagte, dass noch immer keine schriftliche Urteilsbegründung vorliege. Damit verzögere sich der gesamte Ablauf des Revisionsverfahrens. »Wir legen große Hoffnung in die Revision und dass es nicht wieder so knüppeldick kommt wie beim Urteil in Essen.« Zu den Chancen seines Mandanten auf kurzfristige Entlassung aus der U-Haft wollte sich Holtermüller nicht äußern. Ein neuer Vorstoß für die Aussetzung der U-Haft scheint zu versanden. Der Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, Christian Nubbemeyer, bestätigte, dass Middelhoffs Anwälte mit einer so genannten Gegenvorstellung, einem formlosen Einwand, eine Kontrolle der negativ ausgefallenen Haftprüfung anstoßen wollten. Das OLG sehe aber keinen Anlass, die Entscheidung zu überdenken, hat derweil auch das Landgericht Essen als erstinstanzliche Stelle eingeschaltet. Landgerichts-Sprecher Dr. Johannes Hidding sagte am Dienstag, die Gegenvorstellung sei noch nicht geprüft worden. Spekulationen, wonach nun auch eine hohe Kaution angeboten wird, damit Middelhoff auf freien Fuß kommen könnte, wollten weder Holtermüller noch die Gerichtssprecher kommentieren.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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