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NRW-Minister zweifelt an rechtlicher Grundlage der neuen Taxi-Konkurrenz Uber

Archivmeldung vom 08.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Screenshot der Webseite von uber.com
Screenshot der Webseite von uber.com

Die NRW-Landesregierung zweifelt an der rechtlichen Grundlage der neuen Taxi-Konkurrenz Uber. Die Online-Plattform, die Fahrgäste zu Billig-Tarifen an private Chauffeure vermittelt, will am heutigen Freitag in Düsseldorf starten. "Nach den vorliegenden Informationen handelt es sich bei den Fahrten um genehmigungspflichtige Personenbeförderungen", sagte Bernhard Meier, Sprecher des NRW-Verkehrsministeriums, der "Rheinischen Post".

Über eine solche Genehmigung verfügen die Uber-Fahrer aber offenbar nicht. Das Verkehrsministerium warnt deshalb vor hohen Bußgeldern: "Die Städte und Kreise in NRW gehen grundsätzlich konkreten Hinweisen auf eine unzulässige Personenbeförderung nach, für die Bußgelder bis zu 20.000 Euro verhängt werden können." Bußgelder könnten sich dabei "gegen die Vermittler der Dienste, aber auch gegen die fahrenden Personen richten".

Quelle: Rheinische Post (ots)

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