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Zwei Kriegsdienstverweigerer im Arrest der Bundeswehr

Archivmeldung vom 28.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bundeswehr hält gegenwärtig zwei junge Männer gefangen, die sich weigern, den Wehrdienst zu leisten. Beide sind der Einberufung zum 1. April nicht nachgekommen und wurden von Feldjägern der Bundeswehr zugeführt. Beide Verweigerer lehnen die Wehrpflicht ab. Mit ihrer Aktion des zivilen Ungehorsams wollen sie dazu beitragen, die Kriegsdienstpflicht abzuschaffen.

Matthias Schirmer aus Friedrichshafen am Bodensee sitzt seit dem 17. April in einer Arrestzelle des Logistikbataillons 142 in Viereck (Mecklenburg-Vorpommern). Auf Antrag des Bataillonskommandeurs wird gegen ihn ein 21-tägiger „Disziplinararrest“ vollstreckt. Für Matthias Schirmer ist die „Wehrpflicht nicht vereinbar mit Demokratie und Freiheit“.

Silvio Walther, der die Wehrpflicht als Kriegsdienstrekrutierung grundsätzlich ablehnt, wurde im südhessischen Bensheim am 9. April von den Feldjägern aufgegriffen. Seit dem 16. April befindet er sich nahezu ununterbrochen in einer Arrestzelle in der Kaserne in Bad Reichenhall. Derzeit läuft ein zweiter „Disziplinararrest“ von 10 Tagen. Außerdem wurde ihm eine Geldbuße in Höhe von 120 Euro auferlegt, eine im Umgang der Bundeswehr mit totalen Kriegsdienstverweigerern ungewöhnliche zusätzliche Strafe.

Der Disziplinararrest ist eine so genannte einfache erzieherische Maßnahme. Der Arrest wird in einer kleinräumigen Zelle durchgesetzt (bei Silvio Walther eine 4 qm „große“ Zelle in den ersten acht Tagen), die Besuchsmöglichkeiten sind in der Regel auf eine Stunde pro Woche begrenzt, die Kommunikationswege zwischen Arrestierten und der Außenwelt sind stark eingeschränkt bis aufgehoben. Mit der Verhängung von mehrmaligen Arreststrafen und der damit verbundenen Isolierung versucht die Bundeswehr rechtswidrig, den Willen und die Überzeugung des Wehrpflichtigen zu brechen. Zusätzlich stellt die Bundeswehr Strafanzeige wegen Gehorsamsverweigerung, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann.

Kampagne gegen Wehrpflicht Zwangsdienste und Militär fordert die sofortige Aufhebung der militärinternen Strafmaßnahmen und ihre Entlassung aus der Bundeswehr.

Quelle: Kampagne gegen Wehrpflicht Zwangsdienste und Militär

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