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Personalausweise als Handelsware

Archivmeldung vom 01.02.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Bundesregierung will ab 2008 alle 80 Millionen Bundesbürger mit einem neuartigen digitalen Personalausweis ausstatten. Wirtschaftsunternehmen sollen ebenfalls digital auf die gespeicherten Personendaten zugreifen können - aber nur gegen Gebühr.

Die öffentliche Verwaltung betritt damit Neuland. Wie die Analysten von Kuppinger Cole + Partner (KCP) aus zuverlässiger Quelle im Bundesinnenministerium erfahren haben, sollen die digitalen Ausweisdaten wie Name, Adresse und Geburtsdatum auf den neuen Personalausweisen zunächst nur für Behörden zugänglich sein. Will dagegen ein Privatunternehmen die Daten nutzen, muss es eine Berechtigung erwerben und ein Nutzungsentgelt entrichten. Offen ist, wie die Abrechnung erfolgen soll. Im Gespräch ist ein Betrag von 40 bis 50 Cents pro Datensatz.

Das Geld aus dem Verkauf der Berechtigungszertifikaten soll, wie KCP erfuhr, weitgehend dazu verwendet werden, die höheren Kosten der Hightech-Ausweise auszugleichen. Bei der Einführung des elektronischen Reisepasses im Oktober 2005 hatte es Kritik an den massiv gestiegenen Kosten für die Bürger gegeben: Mit 59 Euro hatte sich der Preis für ein Reisepass mehr als verdoppelt.

Der neue Personalausweis wird auch biometrische Daten, nämlich ein digitalisiertes Bild des Besitzers sowie Fingerabdrücke, enthalten. Zusätzlich ist geplant, die technischen Voraussetzungen für den Einsatz des Personalausweises als qualifizierte digitale Signatur zu schaffen.

Der Verkauf von Zugriffsrechten auf digitale Personendaten durch Behörden ist umstritten. Angeblich plant das zuständige Innenministerium deshalb eine Änderung des Gesetzes über Personalausweise (PersAuswG) von 1984. Diese schreibt vor, dass jeder deutsche Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet ist, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. Im Gesetz geregelt ist aber nur der Austausch von Ausweisdaten zwischen Behörden.

Allerdings findet der Personalausweis auch im Wirtschaftsleben breiten Einsatz, etwa als Identitätsnachweis bei der Eröffnung von Bankkonten, bei Vertrags- und Kaufabschlüssen, beim Abholen von Paket- und Briefsendungen oder beim Einchecken in einem Hotel sowie als Altersnachweis im Bereich des Jugendschutzes.

Quelle: Pressemitteilung Kuppinger Cole + Partner

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