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Bundesverfassungsgericht Urteil lässt von Schließung bedrohte Schulen hoffen

Archivmeldung vom 21.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Sachsen-Anhalt
Wappen von Sachsen-Anhalt

Für 27 gefährdete Grundschulen in Sachsen-Anhalt kommt Hoffnung aus Karlsruhe. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil zum sächsischen Landesschulgesetz entschieden, dass betroffene Gemeinden bei der Schließung einer Grundschule ihre Zustimmung erteilen müssen. Bisher sah das Gesetz nur eine Beteiligung vor.

Diese Regelung verstoße gegen die grundgesetzlich verbriefte kommunale Selbstverwaltung und sei verfassungswidrig. "Das Urteil ist eins zu eins auf Sachsen-Anhalt übertragbar", sagte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, Jürgen Leindecker, der MZ. Betroffene Gemeinden könnten nun gegen das Landesschulgesetz klagen, wenn sie mit der Schließung einer Grundschule nicht einverstanden seien. "Ich schließe nicht aus, dass Kommunen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen", sagte Leindecker.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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