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325 000 Personen erhielten Ende 2008 Hilfe zum Lebensunterhalt

Archivmeldung vom 14.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) erhielten zum Jahresende 2008 in Deutschland rund 325 000 Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII "Sozialhilfe"). Dies waren 4,0% mehr Hilfebezieher als im Vorjahr.

Bundesweit kamen Ende 2008, wie in den beiden Vorjahren, rund 4 Hilfebezieher auf 1 000 Einwohner. In Berlin war der Anteil der Empfänger am höchsten (6,4 Empfänger je 1 000 Einwohner) und in Baden-Württemberg am niedrigsten (1,4 Empfänger je 1 000 Einwohner).

Von den Empfängern lebten Ende 2008 rund 233 000 (72%) in Einrichtungen wie Wohn- oder Pflegeheimen und 92 000 (28%) außerhalb von Einrichtungen. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die Zahl der in Einrichtungen lebenden Hilfeempfänger um 3,8% und die Zahl der außerhalb von Einrichtungen lebenden um 4,4% zu. Die Hilfebezieher in Einrichtungen waren mit 54 Jahren im Durchschnitt deutlich älter als diejenigen außerhalb von Einrichtungen mit 40 Jahren. 70% der Hilfebezieher außerhalb von Einrichtungen lebten in einem Einpersonenhaushalt.

Behinderte und pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen leben und dort Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (nach dem 6. Kapitel SGB XII) oder Hilfe zur Pflege (nach dem 7. Kapitel SGB XII) beziehen, können neben diesen genannten rein maßnahmebezogenen Sozialhilfeleistungen auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach dem 4. Kapitel SGB XII) oder in anderer Weise decken können.

Außerhalb von Einrichtungen kommt die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt seit Anfang 2005 nur noch für einen vergleichsweise kleinen Kreis von Berechtigten, wie zum Beispiel vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente in Betracht. Seit Anfang 2005 erhalten bedürftige Personen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, sowie deren Familienangehörige Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II "Grundsicherung für Arbeitsuchende"), sogenannte "Hartz IV-Leistungen". Dieser Personenkreis wird daher seit 2005 nicht mehr in den Sozialhilfestatistiken, sondern in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit nachgewiesen.

2008 gaben die Kommunen und die überörtlichen Sozialhilfeträger für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt 888 Millionen Euro netto aus, 16,1% mehr als im Vorjahr. Hierbei sind insbesondere Erstattungen von anderen Sozialleistungsträgern bereits berücksichtigt. Die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt machten 4% der gesamten Sozialhilfeausgaben aus. 493 Millionen Euro (56%) der Nettoausgaben wurden für Empfänger in Einrichtungen verwendet, 395 Millionen Euro (44%) für Bezieher außerhalb von Einrichtungen. 2008 wurden in Deutschland für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt pro Kopf der Gesamtbevölkerung rechnerisch rund 11 Euro netto ausgegeben, 2007 waren es noch 9 Euro netto pro Kopf.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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