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Straf- und Familienrechtsfachanwältin Christina Clemm: Hohe Falschanschuldigungsquote bei sexualisierter Gewalt eine "Mär"

Archivmeldung vom 30.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Fachanwältin für Straf- und Familienrecht, Christina Clemm weist die Behauptung einer hohen Falschanschuldigungsquote bei sexualisierter Gewalt als falsch zurück. Dahinter stecke "das Bild der rachsüchtigen, lügenden Frau, die einen Vorteil daraus zieht, einen Mann zu Unrecht zu belasten", sagt Clemm.

Einen Tag vor dem Inkrafttreten der Istanbul-Konvention am 1. Februar fordert die Juristin im Interview mit der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Mittwochausgabe) das Ende der Bagatellisierung sexualisierter Gewalt, die "keine Erfindung der Frauen" sei, die Männern übel mitspielen wollten. "Wenn deutlich wird, dass fast jede Frau irgendwann einen sexuellen Übergriff erlebt hat, ändert sich das Denken."

Um das zum Vorschein zu bringen, sei die #meToo-Debatte gut. Clemm warnt aber davor, die Fälle zu skandalisieren und fordert ein Einmischen der Täter: "Wir wären einen großen Schritt weiter, wenn sich auch Täter in die Debatte einmischen würden, dann gerne anonym. Wenn sie ihr sexuell übergriffiges Verhalten thematisierten oder das von anderen, das sie miterlebt haben und auch für einen Änderungsprozess eintreten würden."

Quelle: neues deutschland (ots)

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