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BGH bestätigt Urteil im Prozess um Mordanschlag im Frankfurter Hbf

Archivmeldung vom 27.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des Bundesgerichtshof (BGH)
Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des Bundesgerichtshof (BGH)

Foto: ComQuat
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Prozess um den Mordanschlag auf eine Mutter und ihren Sohn im Frankfurter Hauptbahnhof hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts bestätigt. Die Revision des Beschuldigten sei als unbegründet und eine Revision der Nebenklägerin als unzulässig verworfen worden, teilte der BGH am Montag mit.

Damit ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main rechtskräftig. Der zur Tatzeit 40-jährige Beschuldigte, ein Eritreer, der seit 2005 in der Schweiz lebte und seit Herbst 2018 unter einer paranoiden Schizophrenie litt, hatte die Tat am Morgen des 29. Juli 2019 begangen. Er hatte dabei die Mutter und ihren achtjährigen Sohn vor einen einfahrenden Zug gestoßen. Die Mutter konnte sich in Sicherheit bringen, der Sohn wurde von dem Zug erfasst und dabei tödlich verletzt.

Der Beschuldigte habe dabei "krankheitsbedingt" in der Wahnvorstellung gehandelt, andere Menschen auf Befehl innerer Stimmen vernichten zu müssen, so das Gericht. Auf der anschließenden Flucht vor einer ihm bedrohlich erscheinenden Menschenmenge hatte er noch die Nebenklägerin zu Boden gestoßen, um sich Platz zu verschaffen. Dadurch erlitt die diese unter anderem eine komplizierte Ellbogenfraktur. Das Landgericht hatte die drei Taten als Mord, versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und, soweit es die Nebenklägerin betrifft, als Körperverletzung gewertet. Jedoch sei der Angeklagte wegen der paranoiden Psychose bei der Begehung der Taten schuldunfähig gewesen. Aufgrund seiner Gefährlichkeit hatte das Landgericht seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet (Beschluss vom 31. August 2021 - 2 StR 129/21).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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