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Justiz will Zugang zum NSU-Prozess extrem einschränken

Archivmeldung vom 02.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Oberlandesgericht München: Gerichtsgebäude in der Prielmayerstr. 5
Oberlandesgericht München: Gerichtsgebäude in der Prielmayerstr. 5

Foto: Bubo
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Münchner Justiz plant, den Zugang zum NSU-Prozess extrem zu beschränken. Lediglich 50 Pressevertreter und 50 Zuschauer sollen dort Platz finden. Auch die Übertragung der Verhandlung in andere Räume lehnt das Oberlandesgericht München ab. "Wir führen ein rechtsstaatliches Verfahren und keinen Schauprozess für die Öffentlichkeit", sagte OLG-Präsident Karl Huber der "Süddeutschen Zeitung". "Wir machen das nicht in einem Fußballstadion, wie das totalitäre Staaten tun."

Huber betonte, es handele sich um ein deutsches Verfahren "nach deutschem Recht", auch wenn es international große Aufmerksamkeit auf sich ziehe und der Breivik-Prozess in Oslo Maßstäbe an Transparenz gesetzt habe. So etwas könne die Münchner Justiz nicht leisten.

Auch eine größere Halle könne das Gericht nicht für den Prozess anmieten - obwohl es dafür Beispiele gibt: So mietet die Justiz in Duisburg für den Love-Parade-Prozess eine Messehalle an. Das NSU-Verfahren unterliege strengsten Sicherheitsanforderungen, sagte Huber. "Wir müssen die Sicherheit nicht nur ein paar Wochen lang, sondern über ein ganzes Jahr gewährleisten."

Huber kündigte an, die Justiz werde alles tun, um Provokationen von rechtsradikalen Sympathisanten der Angeklagten zu begegnen. "Wir wissen, was da auf uns zukommt. Wir sind nicht auf dem rechten Auge blind. Wir werden den NSU-Prozess nicht zu einem Spektakel für Rechtsradikale werden lassen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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