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Magazin: "Costa Concordia"-Opfer klagen in Deutschland auf Schadenersatz

Archivmeldung vom 16.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Wrack mit Schwimmkörper
Wrack mit Schwimmkörper

Foto: Isjc99
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Havarie des Kreuzfahrtschiffs "Costa Concordia" am 13. Januar 2012 beschäftigt erstmals ein deutsches Gericht. Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, hat das Landgericht Berlin für den 3. Juli einen Gütetermin zwischen zwei überlebenden Passagieren aus Nordrhein-Westfalen, der Reederei und einem Berliner Reiseunternehmen angesetzt. Sollte eine Einigung scheitern, kommt es zum Prozess.

Die 42 und 62 Jahre alten Männer verlangen laut "Focus" von dem Reiseveranstalter, bei dem sie eine Kreuzfahrt mit der "Costa Concordia" gebucht hatten, Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 113.000 Euro.

Laut Klageschrift hatten die Opfer bei dem Unglück ihr Reisegepäck verloren und "zahlreiche Verletzungen" erlitten. Beide hätten "Todesängste" ausgestanden und müssten bis heute psychologisch behandelt werden.

Ihr Rechtsanwalt sagte dem Magazin: "Die italienische Reederei Costa hat meinen Mandanten jeweils 11.000 Euro angeboten, doch das ist angesichts der tragischen Ereignisse inakzeptabel." Da die Passagiere ihre Reise bei einem Berliner Veranstalter reserviert und bezahlt hätten, "können wir den Entschädigungs-Prozess in Deutschland führen", so der Anwalt. Die "Costa Concordia" war am 13. Januar 2012 vor der italienischen Insel Giglio gekentert. Von den mehr als 4.200 Menschen an Bord starben 32, darunter zwölf Deutsche.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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