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Bundesverfassungsgericht entscheidet über Kopftuchverbot

Archivmeldung vom 03.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe Bild: Tobias Helfrich

Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich im nächsten Jahr über Klagen zum Kopftuchverbot entscheiden. Derzeit seien zwei Fälle anhängig, sagte die Sprecherin des Karlsruher Gerichts dem in Berlin erscheinenden Tagesspiegel (Donnerstagausgabe). In einem Fall handle es sich um eine Lehrerin, in dem anderen um eine Sozialpädagogin, die an einer Gesamtschule als Schlichterin arbeitet.

Beide sähen ihre vom Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit durch das Kopftuchverbot an Schulen verletzt. Seit 2004 haben acht Bundesländer Kopftuchgesetze erlassen, in den meisten sind christliche und "abendländische" Symbole von der Verpflichtung der Lehrenden zu Neutralität ausgenommen. Vorausgegangen war ein erstes Urteil des Bundesverfassungsgericht. Es hatte 2003 den Ländern das Recht zugebilligt, Kopftuchverbote auszusprechen, machte allerdings zur Pflicht, dies in einem Gesetz zu tun. Nordrhein-Westfalens Schulministerin hatte kürzlich erklärt, sie werde die Karlsruher Entscheidungen abwarten, bevor sie ihrerseits über die Zukunft des nordrhein-westfälischen Gesetzes entscheide. Es wurde seinerzeit unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung erlassen.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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