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Mutig gegen Behördenwillkür: Gericht gibt Kölner Ärztin Zulassung zurück

Archivmeldung vom 15.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk

Wer einer Ärztin die Approbation entzieht, fährt wahrlich schwere Geschütze auf, denn das läuft auf ein Berufsverbot hinaus. Die Kölner Bezirksregierung musste für einen solchen Eingriff in die Berufsfreiheit nun eine schwere Schlappe einstecken. Ein Gericht empfahl die dringende Rücknahme des Entzugs der Approbation – sonst hätte es die Bezirksregierung dazu verdonnert. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at" unter Berufung auf einen Bericht des "Kölner Stadt-Anzeigers".

Weiter berichtet das Magazin: "Die Drohung des Gerichts wirkte. Die Ärztin darf wieder praktizieren. „Bestrafe einen, erziehe Hunderte“, lautet ein weitverbreiteter Spruch des kommunistischen Massenmörders Mao Zedong.

Mag der Spruch alt sein, so funktioniert das System der Ausgrenzung, der Unterdrückung, der Existenzvernichtung und der Gängelung unliebsamer Kritiker auch heute noch genauso. Und auch während der angeblichen Corona-Pandemie ist es die Art und Weise, wie maßnahmenfanatische Behörden mit Abweichlern umgehen. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Kölner Ärztin Stefanie L., die Patienten mittels Attests von der Pflicht zum Maskentragen entband. Die Bezirksregierung entzog ihr daraufhin die Approbation, also die staatliche Zulassung, den entsprechenden Beruf selbstständig und eigenverantwortlich ausüben zu dürfen. Eine solche schwerwiegende Maßnahme kommt allerdings einem Berufsverbot gleich.

Test ergab angeblich Maskenbefreiung!

„Bei einem Test des ‚Kölner Stadt-Anzeigers‘ hatte die Allgemeinmedizinerin im Dezember 2020 ein Masken-Attest ohne medizinische Untersuchung ausgestellt und die Existenz von krankmachenden Viren geleugnet. Die Ärztin war damals als Rednerin in der Querdenken-Bewegung aktiv“, ordnet die vorauseilende Regionalzeitung mit gutmenschlicher Schlagseite die Ärztin gleich negativ ein: Der Stempel „Querdenker“, verbunden mit dem Vorwurf, die Ärztin würde inflationär Maskenbefreiungen „verteilen“, reichte offenbar aus, um ihre berufliche Existenz zu vernichten.

Der Vorwurf wirkt konstruiert

Knapp ein Dutzend Atteste soll die unter Verdacht stehende Ärztin Schülern ausgestellt haben. Ein Dutzend? In der Millionenstadt Köln? Von massenweisen und nicht gerechtfertigten Attesten dürfte das doch meilenweit entfernt sein, mag der unbedarfte Leser denken. Im Herbst vergangenen Jahres entzog die Bezirksregierung ihr dann trotzdem die Approbation, sogar die Staatsanwaltschaft ermittelte (und ermittelt noch). Die Ärztin blieb aber standhaft, reichte Klage gegen die Behördenwillkür ein.

Rückzug vom Approbations-Entzug

„Der Approbationsentzug wird aufgehoben“, meldete nun kleinlaut die Bezirksregierung Köln, die den Entzug ausgesprochen hatte. Ganz freiwillig kam die Einsicht nicht, ein von der Ärztin angerufenes Gericht hatte der Bezirksregierung überaus deutlich gemacht, dass es andernfalls zugunsten von Stephanie L. urteile.

Weitere Verfahren in Prüfung? Werden Listen geführt?

Wie der Kölner Stadt-Anzeiger meldete, war es das erste approbationsrechtliche Verfahren der Kölner Bezirksregierung gegen „Ärzte, die im Zusammenhang mit Corona“ auffällig wurden. Offenbar zählt nicht die fachlich begründete medizinische Diagnose von langjährig ausgebildeten und tätigen Ärzten, sondern das, was die Behörden für „richtig“ oder „falsch“ erachten. So sei beispielsweise dem Kölner Ordnungsamt bekannt, dass bei der im Stadtteil Ehrenfeld praktizierenden Hausärztin im Wartezimmer Broschüren lägen, die die Corona-Politik der Regierung kritisierten, hieß es. Führen Behörden nun etwa Listen mit Ärzten, die „im Zusammengang mit Corona“ auffallen, etwa den Patienten den „falschen“ Lesestoff fürs Wartezimmer anbieten?

Gericht entscheidet mutig gegen Bezirksregierung

Glücklicherweise gibt es Gerichte, die dieser willkürlichen Auslegung von Seiten der Behörden auch Einhalt bieten. Manchmal funktioniert der Rechtsstaat eben doch, manchmal."

Quelle: Wochenblick

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