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Stunden falsch abgerechnet und zu wenig Lohn bezahlt: Transportunternehmerin zu Freiheitstrafe verurteilt

Archivmeldung vom 05.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Zoll prüft Kurierfahrer Bild: Zoll
Zoll prüft Kurierfahrer Bild: Zoll

Weil die 71-jährige Geschäftsführerin eines Transportunternehmens aus dem Ostalb-kreis Stundenaufzeichnungen für Mitarbeiter nicht richtig führte und dadurch Sozialversicherungsbeiträge hinterzog sowie den Mindestlohn unterschritt, verurteilte sie das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. Die Unternehmerin muss zudem ein Bußgeld in Höhe von 5145 Euro bezahlen.

Zoll-Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Aalen hatten bereits 2018 festgestellt, dass die dokumentierten Arbeitsstunden nicht stimmten und für 15 Beschäftigte über mehrere Jahre der Lohn im gesamt fünfstelligen Bereich nicht rechtzeitig ausbezahlt wurde. Zudem beschäftigte sie einen Fahrer zum Schein selbstständig. Der ermittelte Schaden für die Sozialversicherungen betrug 35.000 Euro.

Das Transportgewerbe steht immer wieder im Fokus von Prüfaktionen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Erst vor wenigen Wochen hatten 55 Beamte des Hauptzollamts Ulm bei vier Schwerpunktprüfungen im Bezirk insgesamt 153 Kurierfahrer kontrolliert und in 21 Fällen Hinweise auf Meldepflichtverstöße, Mindestlohnunterschreitungen und Schwarzarbeit gehabt.

Quelle: Hauptzollamt Ulm (ots)

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